Mitarbeiter bedient Anlage

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Arbeitsschutz


Betriebssicherheit

Mann lackiert mit Atemschutz

© Ingo Bartussek/Fotolia

Was müssen Arbeit­geber beachten, wenn sie Arbeits­mittel bereitstellen? Was müssen Arbeit­nehmer wissen, wenn sie Arbeits­mittel benutzen? Und welche Anforde­rungen stellt der Gesetz­geber an über­wachungs­bedürf­tige Anlagen? Antwor­ten zu allen Fra­gen der Betriebs­sicherheit lassen sich der bundes­weit gelten­de Betriebs­sicher­heits­verordnung (BetrSichV) ent­neh­men.

Arbeitsmittel bereitstellen und benutzen

Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten nur geeignete und sichere Arbeitsmittel bereitstellen. Arbeitsmittel sind alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen. Die Benutzung durch die Beschäftigten erfordert Unterweisungen. Außerdem müssen die Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden. Für beide Aufgaben muss der Arbeitgeber befähigte Personen beauftragen.

Schutzkonzept: Arbeitsmittel und Anlagen sicher betreiben

Ob einfache oder komplexe Arbeitsmittel, aufgrund ihres Gefahrenpotenzials als überwachungsbedürftig eingestufte Anlagen oder sogar als Anlagen, die einer separaten Erlaubnis bedürfen: Die Betriebssicherheitsverordnung beinhaltet für diese Arbeitsmittel ein umfassendes Schutzkonzept.

Gefährdungsbeurteilung

Zentrales Element zur Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie wird im Bereich der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Betriebssicherheitsverordnung spezifiziert. Die weitere Konkretisierung der Anforderungen erfolgt in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind nach dem „Stand der Technik“ festzulegen.

Die Betriebssicherheitsverordnung bietet Betreibern und Arbeitgebern Freiräume, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Denn die Verordnung konzentriert sich auf Rahmen- und Zielvorgaben. Damit können Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen und die dafür erforderliche Arbeitsschutzorganisation in ihrem Unternehmen nach sicherheitsrelevanten und ökonomischen Prinzipien optimieren. Dies bedeutet allerdings auch mehr Verantwortung.

Fachdezernat Betriebssicherheit bei der Bezirksregierung

Das Fachdezernat Betriebssicherheit der Bezirksregierung

  • überwacht die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung und ihrer Technischen Regeln (TRBS),
  • untersucht Arbeitsunfälle,
  • steht für Fragen zur Verfügung,
  • geht Arbeitnehmerbeschwerden nach.

Rechtsvorschriften

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Zusätzliche Informationen

Service

Telefonische Erst­beratung für Arbeit­geber­innen, Arbeit­geber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit

beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)


Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr


Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“

www.komnet.nrw.de

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