Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Gemeinschaftsaufgabe Bund/Land zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Bezeichnung Förderprogramm

Gemeinschaftsaufgabe Bund/ Land zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Wer wird gefördert?

Ausschließlich bei der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrages und ausschließlich in den kreisfreien Städten Bottrop und Gelsenkirchen, sowie im Kreis Recklinghausen:

  • Gebietskörperschaften
  • Andere durch Gesetz vorgesehen Träger der beruflichen Bildung (Innung), juristische Personen des priv. Rechts (Gewerkschaftliche Vereine/Stiftungen)

Was wird gefördert?

Bei Berufskollegs wird die Modernisierung insbesondere der technischen Ausstattung gefördert. Darunter könnten bspw. fallen:

  • Errichtung/Ausbau von Kommunikationsverbindungen
  • Hardware/Software Ausstattung
  • Maschinelle Ausstattung (3-D Druck, Sensorik, Assistenzsysteme u.v.m.)

Wie sind die Konditionen?

Max. 80 % der förderfähigen unrentierlichen Ausgaben

Wie ist der Weg zur Bewilligung?

Antragstellung bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 34

Wann ist der Antrag zu stellen?

Keine Fristen

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen – Infrastrukturrichtlinie, § 23, 44 Landeshaushaltsordnung

Zusätzliche Informationen

Downloads

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