Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Literatur

Im Rahmen der allgemeinen Literaturförderung unterstützt das Land NRW u.a. literarische Veranstaltungen in ganz Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, die Weiterentwicklung des literarischen Lebens zu fördern und Nordrhein-Westfalen als Literaturland weiter zu profilieren.

Was wird gefördert?

  • landesweit bedeutsame literarische Projekte
  • Maßnahmen zur Leseförderung
  • in Einzelfällen der Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte.

Wer wird gefördert?

  • Literaturbüros und Literaturhäuser
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Sonstige öffentliche Träger
  • Vereine und Organisationen, sonstige private Träger

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt durch Projektzuschüsse.
  • Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury.

Antragstellung und Fristen:

Bis zum 31.11. jeden Jahres können Förderanträge für das Folgejahr gestellt werden (auch mehrjährige Anträge sind grundsätzlich möglich). Die Antragstellung ist seit 2021 nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig):

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.

Rechtsvorschriften

Downloads

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Zusätzliche Informationen

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