Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Förderrichtlinien Wolf

Bezeichnung Förderprogramm

Förderrichtlinien Wolf

Wichtig: Wo ist der Antrag zu stellen? 

Ab dem 01.01.2022 ist die Zuständigkeit für die Herdenschutzberatung, die Entschädigung von Wolfsrissen, die Förderung von Schutzzäunen und die Förderung des Kaufs ausgebildeter Herdenschutzhunde in Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen zum Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gewechselt.

Dies betrifft auch alle Förderanträge, bei denen der Antragsteller bzw. die Antragstellerin noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten hat. Die schon gestellten Anträge werden von Seiten der Bezirksregierungen an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm

Zusätzliche Informationen

Kontakt Meldungen

Melden Sie bitte jede Sichtung eines Wolfes möglichst bald an das Landesumweltamt (LANUV NRW), das dafür zuständig ist.

 

Werktags:
Landesumweltamt (LANUV)
Telefon: 02361 305-0

 

Außerhalb der Geschäftszeiten/am Wochenende:
Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV
Telefon: 0201 714488

 

E-Mail: wolf_nrw@lanuv.nrw.de

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