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Arzneimittel, Pharmazie


Pharmazeutische Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden

grinsende Apotheker

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Die Bezirksregierungen haben die Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden beziehungsweise Gesundheitsämter. Als untere Gesundheitsbehörden übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen viele Aufgaben zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Grundlage der Arbeit bildet das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW).

Die Gesundheitsämter sind in NRW auch zuständig für die

  • Erteilung von Betriebserlaubnissen für Haupt- und Filialapotheken und von Genehmigungen für Versandapotheken
  • Überwachung von Apotheken und sonstigem Arzneimitteleinzelhandel
  • Anerkennung von Pharmaberatern
  • Aufsicht über den Betäubungsmittelverkehr bei Ärzten und in Apotheken

Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sind die dort tätigen Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker oft für mehrere Kreise oder kreisfreie Städte gleichzeitig tätig.

Untere Gesundheitsbehörden im Regierungsbezirk Münster

Klicken Sie auf den jeweiligen Kreis oder die kreisfreie Stadt in der Karte und Sie erhalten eine Übersicht der unteren Gesundheitsbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte.

karte karte Kreis Borken Stadt Bottrop Kreis Coesfeld Stadt Gelsenkirchen Münster Kreis Recklinghausen Kreis Steinfurt Kreis Warendorf

Rechtsvorschriften

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Arzneimittelrecht

Heilmittelwerberecht

Betäubungsmittelrecht

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