Stetoskop mit Geldscheinen

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Beihilfe


Ansprechpartner/innenliste

Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbeabeiter sind unter der Telefonnummer 0251 411+Durchwahl aus der eingefügten Liste immer dienstags und mittwochs zu erreichen.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter/innen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben der/des Beihilfeberechtigten oder nach dem Ort der Beschäftigung.

Außerdem kann ein Kontakt zur Beihilfenstelle über nachstehende zentrale E-Mail-Adresse hergestellt werden: poststelle@brms.nrw.de

Zusätzliche Informationen

Bearbeitungsstand

Bearbeitungsstand am 12.04.2024: Beihilfeanträge, die bis zum 12.02.2024 eingegangen sind.
Die Anweisung zur Auszahlung der bewilligten Beihilfe erfolgt mit Ausdruck des Beihilfebescheides. Daher ist es möglich, dass die Beihilfe auf Ihrem Konto ist, bevor der Beihilfebescheid bei Ihnen eingeht.

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bezüglich des Eingangs oder Bearbeitungsstands von Anträgen keine telefonischen Nachfragen stellen. Jedes dieser Telefonate bindet Bearbeitungszeit der Sachbearbeiter/-innen, die dann nicht zur Antragsbearbeitung genutzt werden kann. Ebenso tragen Sie ganz erheblich zur Beschleunigung bei, wenn Sie (insbesondere nicht sehr hohe) Rechnungen/Rezepte zunächst sammeln. Eine Einreichung von Anträgen mit nur einem einzigen Beleg bitten wir nach Möglichkeit zu vermeiden (beachten Sie dabei jedoch die Frist zur Einreichung von Belegen innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Beihilfestelle

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