Stetoskop mit Geldscheinen

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Beihilfe


Pflegefall

Händewaschen

© Miriam Dörr/Fotolia

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann die alltägliche Lebensgestaltung für Betroffene und Angehörige häufig mit Schwierigkeiten verbunden sein. Oftmals müssen dann Hilfeleistungen von Familie, Nachbarn oder auch über soziale Dienste in Anspruch genommen werden.  Zu den Kosten, die sich aus einer Pflegebedürftigkeit ergeben, werden in der Regel Beihilfen gewährt.

In den nachstehenden Informationsblättern sind wichtige Hinweise für die Beihilfe im Pflegefall zusammengefasst. Diese Informationen sollen Angehörige unterstützen, notwendige Schritte einzuleiten, um möglichst kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu den Aufwendungen für den Pflegebedürftigen durch die Beihilfestelle der Bezirksregierung Münster zu erhalten.

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Ansprechpartner/innen

Bearbeitungsstand

Bearbeitungsstand am 22.03.2024: Beihilfeanträge, die bis zum 28.01.2024 eingegangen sind.
Die Anweisung zur Auszahlung der bewilligten Beihilfe erfolgt mit Ausdruck des Beihilfebescheides. Daher ist es möglich, dass die Beihilfe auf Ihrem Konto ist, bevor der Beihilfebescheid bei Ihnen eingeht.

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bezüglich des Eingangs oder Bearbeitungsstands von Anträgen keine telefonischen Nachfragen stellen. Jedes dieser Telefonate bindet Bearbeitungszeit der Sachbearbeiter/-innen, die dann nicht zur Antragsbearbeitung genutzt werden kann. Ebenso tragen Sie ganz erheblich zur Beschleunigung bei, wenn Sie (insbesondere nicht sehr hohe) Rechnungen/Rezepte zunächst sammeln. Eine Einreichung von Anträgen mit nur einem einzigen Beleg bitten wir nach Möglichkeit zu vermeiden (beachten Sie dabei jedoch die Frist zur Einreichung von Belegen innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Beihilfestelle

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