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Ordnungsrecht


Friedhofswesen und Kirchensachen

Freidhofswesen

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Die Bezirksregierung Münster hat im Bereich Friedhofswesen, Kirchensachen und Patronate verschiedene Aufgaben. Dabei geht es um den Erhalt, Neubau oder die Änderung von Begräbnisplätzen. Die formelle Prüfung rechtsgeschäftlicher Vorgänge der Kirchengemeinden und die staatliche Anerkennung bei organisatorischer Neuordnung einer Pfarrei sind weitere Aufgaben.

Friedhofswesen

Die Bestattungskultur in unserem Land ändert sich spürbar. Wenn ein Friedhofsträger einer Religionsgemeinschaft beschließt einen Begräbnisplatz anzulegen oder zu verändern, ist die Bezirksregierung Münster für die Genehmigung zuständig. Ferner prüft und genehmigt sie Anträge auf Errichtung von Kolumbarien oder Friedwäldern.

Errichtungen privater Begräbnisstätten sind nur ausnahmsweise zulässig. Für die Entscheidung über entsprechende Anträge sind die Kreisordnungsbehörden zuständig. Die Bezirksregierung wirkt ferner als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Kreisordnungsbehörden.

Jüdische Friedhöfe

Eine der jüdischen Tradition entsprechende Erhaltung und Pflege der geschlossenen jüdischen Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen wird von der Bezirksregierung Münster gefördert. Diese Friedhöfe werden mit einer Pflegepauschale von 1,05 Euro/Quadratmeter je Betreuungsfläche gefördert. Empfänger der Zuschüsse sind zum einen Städte und Gemeinden sowie jüdische Kultusgemeinden. Neben der Pflegepauschale werden auf Antrag auch Zuschüsse für die Beseitigung von Schäden durch Vandalismus, für die Erneuerung von Sicherheitsanlagen und Neubauten gewährt.

Kriegsgräberfürsorge

Das Gräbergesetz dient dazu, den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wach zu halten.

Zu diesem Zweck bleiben die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauernd bestehen (Ruherecht). Führt dieses Ruherecht für den Grundstückseigentümer (Friedhofseigentümer) oder einen anderen Berechtigten zu Vermögensnachteilen, so ist ihm von dem betreffenden Land eine sogenannte Ruherechtsentschädigung in Geld zu leisten.

Die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Mittel der Ruherechtsentschädigung werden von der Bezirksregierung Münster an die Eigentümer ausgezahlt. Anträge auf Neufestsetzung oder Änderung der Ruhrrechtsentschädigung werden von der Bezirksregierung Münster in Abstimmung mit dem Bundesverwaltungsamt bearbeitet. Darüber hinaus werden von der Bezirksregierung Münster die Mittel für Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber sowie für Sondermaßnahmen an die entsprechenden Kreise zur Weiterleitung an die zuständigen Kommunen bzw. direkt an die kreisfreien Städte zugewiesen und deren Verwendung überprüft.

Individuelle Auskünfte über die Gräber der im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestatteten Kriegs- und Gewaltopfer erteilt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V..

Kirchensachen und Patronate

Aufgrund des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens sowie des Staatsgesetzes betreffend die Kirchenverfassung der evangelischen Landeskirchen obliegt der Bezirksregierung die formelle Prüfung bestimmter bedeutender rechtsgeschäftlicher Vorgänge von Kirchengemeinden (Verkauf von bestimmten Vermögensgegenständen, Aufnahme eines Darlehns, Gebührenordnung für Friedhöfe) sowie die staatliche Anerkennung bei organisatorischer Neuordnung einer Pfarrei. Die Umorganisation einer Pfarrei wird dann im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster veröffentlicht.

Rechtsvorschriften

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