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Ordnung und Sicherheit


Wirtschaftliche Angelegenheiten: Kostenerstattungen im Katastrophen­schutz

Feuwehrauto Rüstwagen

© motorradcbr/Fotolia

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen die Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen im Katastrophen­schutz. Die Behörden stellen Fahrzeuge, Geräte und Spezial­ausrüstungen zur Verfügung, finanzieren ihre Instand­haltung und Unterbringung. Der Bund und das Land erstatten auch Auslagen der Aus- und Fortbildung von Helfern und Feuerwehrangehörigen.

Die Bezirksregierung Münster verwaltet die Kostenerstattungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen für private Hilfsorganisationen und Feuerwehren. Die Bezirksregierung Münster erstattet die Kosten der landeseigenen Fahrzeuge auf Grundlage der Richtlinie für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Ausstattung gemäß des Gesetzes über den Brandschutz-, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

Die Kosten der bundeseigenen Fahrzeuge, ihre Ausstattung, aber auch zum Beispiel die Aufwendungen für Lehrgänge von Feuerwehrangehörigen, ersetzen die fünf Kreise und drei kreisfreien Städte des Regierungsbezirks aus den zugewiesenen Mitteln des Bundes.

Die Bezirksregierung fordert diese Bundesmittel gegenüber dem NRW-Ministerium des Innern und für die Kreise und kreisfreien Städte an. Diese zahlen sie an die Hilfsorganisationen und Feuerwehren aus.

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