Gebäude mit Gerüst

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Bauaufsicht


Baufachliche Prüfung und Beratung

Karte mit Zirkel und Maßband

© johannesspreter/Fotolia

Die baufachliche und fachtechnische Beratung und Prüfung erstreckt sich auf alle Förder- und Zuwendungsmaßnahmen des Landes im Regierungsbezirk. Die Beratung wird bereits vor Antragstellung angeboten, um gemeinsam mit dem Träger der Maßnahme den konkreten Bedarf festzustellen. Die geprüften und bewilligten Maßnahmen werden dann bis zur Fertigstellung begleitet.

Effiziente Lösungen komplexer Planungsaufgaben mit bedarfsgerechten Ergebnissen erfordern die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten Fachkräften aus verschiedenen Bereichen des Bauwesens. Mit einem breit gefächerten Leistungsangebot, Kompetenz und Verantwortung stehen die Fachleute der Bezirksregierung den Kunden – Bewilligungsempfängern, Architekten und Fachplanern – von der ersten Entwurfsskizze über die Planungs- und Genehmigungsverfahren bis hin zur kostenbewussten Umsetzung des Gesamtprojektes zur Seite.

Die einzelnen Realisierungsschritte werden von der Beratung, über den Antrag bis zum Schlussverwendungsnachweis ingenieurtechnisch betreut. Unser Anliegen ist dabei, den verlangten Kostenrahmen bei gleichzeitiger Qualitätssicherung zu wahren, und zwar unter Berücksichtigung aller Wechselwirkungen zwischen Architektur, Technik und Ökonomie.

Die Kunden können durch die Beratung Investitions- und Betriebskosten sparen. Sie gewinnen zugleich Sicherheit und eine Gewährleistung- und Erfolgskontrolle.

Die Architekten und Fachingenieure der Bezirksregierung bieten folgende Leistungen an:

Leistungen Architektur/Hochbau und Bauingenieurwesen

Planung

© WavebreakMediaMicro/Fotolia

Auf der Grundlage der Gesetze und Verwaltungsvorschriften beraten die Architekten und Fachingenieure der Bezirksregierung Münster bei der Entwicklung tragfähiger Planungskonzepte und bauplanerischer Konzepte. Außerdem helfen sie bei VOF und VOB/ VOL- Fragestellungen und beraten die Träger in allen baufachlichen Fragen der Bauabwicklung wie Ausschreibung, Vergabe, Kostenkontrolle, Terminplanung und Änderungsanzeigen. Darüber hinaus führen Sie folgende Aufgaben aus:

  • Beratung und Abstimmung mit den Antragstellern,
  • Festlegung der Bauabschnitte,
  • Unterrichtung und Beratung des Regionalrates,
  • Prüfung der Anträge und Unterlagen für die Zuwendungsmaßnahme,
  • Prüfung der Mittelanforderungen nach Baufortschritt,
  • Überwachung der Baumaßnahmen und der ordnungsgemäßen Verwendung der bereitgestellten Zuwendungsmittel,
  • Prüfung der Verwendungsnachweise

Gebäude- und Betriebsmanagement HLS

Druckluftleitungen

© Alexander Raths/Fotolia

Fachtechnische Prüfung und Beratung zur technischen Gebäudeausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) bei Baumaßnahmen:
Die Bezirksregierung bietet Beratung bei der sogenannten Zielplanung und zur Entwicklung gesamtheitlicher und wirtschaftlich technischer Planungskonzepte. Ebenso berät sie Träger und Fachplaner zur Aufstellung beabsichtigter Meldungen oder Anträge. Darüber hinaus übernimmt sie folgende Serviceleistungen:

  • Prüfung der Anträge und Unterlagen
  • Fachtechnische Beurteilung der Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der technischen Ausstattung sowie deren Betriebskosten
  • Beratung zu VOF und VOB/VOL-Fragestellungen
  • Beratung der Träger in allen baufachlichen Fragen der Bauabwicklung wie Ausschreibung, Vergabe, Kostenkontrolle, Terminplanung, Änderungsanzeigen
  • Laufende Bauüberwachung, Kostenkontrolle für günstigen und optimierten Bauablauf 
  • Prüfung des Schlussverwendungsnachweises

Grundstücks- und Gebäudebewertung

Architekt mit Helm

© contrastwerkstatt/Fotolia

Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke für die Bezirksregierung

Dazu gehören die Prüfung aller erforderlichen Wert- und Mietgutachten, die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Wertbestimmung nach gesetzlichen Vorgaben, ermittelt beim Ankauf, beziehungsweise bei der Veräußerung von Immobilien.

Mieten und Pachten

Feststellung des ortsüblichen Mietzinses für Anmietungen der öffentlichen Verwaltung

Bau- und Mietmanagement

Hunderter

© M. Schuppich/Fotolia

Das Land NRW hat die Verantwortung für alle landeseigenen Immobilien einem Vermieter-/Mieterverhältnis unterstellt.

Die Bezirksregierung nimmt für die landeseigenen Immobilien als Mieterin alle Rechte und Pflichten wahr, die aus den jeweiligen Mietverhältnissen entstehen. Das Bau- und Mietmanagement umfasst damit die Aufgaben eines mieterorientierten Facility Managements und nimmt die baufachlichen Nutzerinteressen wahr.

Das Bau- und Mietmanagement kümmert sich um alle kostenbestimmenden Nutzungsfaktoren, die Mieter zu verantworten haben. Das Mietmanagement beschreibt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, das heißt die Integration von Planung, Realisierung und Controlling der Facilities (Grundstücke, Gebäude, Infrastrukturen, Anlagen, Maschinen, Einrichtungen) und unterstützt somit die eigentliche Geschäftstätigkeit (Kernprozesse) der Behörde nachhaltig.

Neben den Mietzahlungen verursacht das Betreiben und Unterhalten von Gebäuden immense Kosten. Alle sechs bis acht Jahre verbraucht allein die Nutzung eines Bürogebäudes noch einmal die Summe der Baukosten. Investierte 5 Millionen Euro summieren sich also innerhalb einer Gebäudelebensdauer von 60 Jahren auf 50 Millionen Euro Betriebskosten.

Ziel des Bau- und Mietmanagements ist der sparsame Umgang mit den Ressourcen und die Reduzierung der dafür aufzuwendenden Mittel für alle Kostenstellen der Betriebsseite.

Zusätzliche Informationen

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