Ausschnitt aus dem Regionalplan

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Regionalplan Münsterland


Regionalplanänderungen

Der Regionalplan Münsterland ist seit dem 27. Juni 2014 in Kraft. Sein Geltungsbereich umfasst den

  • ​Kreis Borken,
  • Kreis Coesfeld,
  • Kreis Steinfurt,
  • Kreis Warendorf sowie
  • die kreisfreie Stadt Münster.
Regionalplanänderungen

© Bezirksregierung Münster

Veränderungen in der Stadtentwicklung, der Gesellschaft und Politik beziehungsweise neue Erkenntnisse oder Rechts­vorschriften können Plan­ände­rungen erfor­derlich machen. Das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung eines Regionalplans richtet sich nach § 19 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW).

Das Regionalplanverfahren beginnt gem. § 19 Abs. 1 LPlG NRW mit dem Aufstellungsbeschluss des regionalen Planungsträgers. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans zu unterrichten. Außerdem erhalten sie gem. § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) i.V.m. § 13 LPlG NRW Gelegenheit, zum Planentwurf, seiner Begründung sowie zum Umweltbericht eine Stellungnahme abzugeben. Nach Auswertung und Abwägung aller Stellungnahmen entscheidet der regionale Planungsträger über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans mit einem Feststellungsbeschluss. Anschließend wird die aufgestellte Regionalplanänderung der Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) angezeigt. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird die Regionalplanänderung wirksam.

Übersichtskarte Regionalplanänderungen

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1. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Beckum (GIB Neubeckum)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2014 die 1. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Neudarstellung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Rahmen eines Flächentausches auf dem Gebiet der Stadt Beckum.

Die Rechtskraft der 1. Regionalplan-Änderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 7. November 2014 erfolgt.


2. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Hörstel (Nachnutzungen des ehemaligen Flugplatzes Dreierwalde)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 21. September 2015 die 2. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Neudarstellungen eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), eines Bereiches zum Schutz der Natur (BSN) und eines Bereiches zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) auf dem Gebiet der Stadt Hörstel.

Die Rechtskraft der 2. Regionalplan-Änderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember 2015 erfolgt.


3. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Ostbevern (ASB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2015 die 3. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Neudarstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) im Tausch mit einem Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) auf dem Gebiet der Gemeinde Ostbevern.

Die Rechtskraft der 3. Regionalplan-Änderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 29. September 2015 erfolgt.


4. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Lengerich (BSAB/Sandabgrabung Dyckerhoff)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2015 die 4. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Neudarstellung eines Bereiches zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) im Tausch mit einem Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) auf dem Gebiet der Stadt Lengerich.

Die Rechtskraft der 4. Regionalplan-Änderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 3. März 2016 erfolgt.


5. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Telgte (GIB durch Flächentausch)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2015 die 5. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt.  Dabei handelt es sich um die Neufestlegung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Rahmen eines Tausches auf dem Gebiet der Stadt Telgte.

Die Rechtskraft der 5. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am  21. März 2017 erfolgt.


6. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Oelde (GIB durch Flächentausch)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 20. März 2017 die 6. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt.  Dabei handelt es sich um die Erweiterung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Rahmen eines Flächentausches auf dem Gebiet der Stadt Oelde.

Die Rechtskraft der 6. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 20. Juli 2017 erfolgt.


7. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Drensteinfurt (ASB durch Flächentausch)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 20. März 2017 die 7. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt.  Dabei handelt es sich um die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) im Rahmen eines Flächentausches auf dem Gebiet der Stadt Drensteinfurt.

Die Rechtskraft der 6. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 20. Juli 2017 erfolgt.


8. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Altenberge (GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 die 8. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um Erweiterungen eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) auf dem Gebiet der Gemeinde Altenberge.

Die Rechtskraft der 8. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Mai 2018 erfolgt.


9. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Münster (ASB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 die 9. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um Erweiterungen von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Münster

Die Rechtskraft der 9. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Mai 2018 erfolgt.


10. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Senden (ASB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 25. September 2017 die 10. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt.  Dabei handelt es sich um die Überplanung eines kleinen Waldbereichs zur Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) im Rahmen eines Flächentausches auf dem Gebiet der Gemeinde Senden.

Die Rechtskraft der 10. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 22. Dezember 2017 erfolgt.


11. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Wettringen (ASB/GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 die 11. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um Erweiterungen von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und einem Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) im Rahmen von Flächentauschen auf dem Gebiet der Gemeinde Wettringen.

Die Rechtskraft der 11. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Mai 2018 erfolgt.


12. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Dülmen (ASB/GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 die 12. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um Erweiterungen von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) im Rahmen von Flächentauschen auf dem Gebiet der Stadt Dülmen.

Die Rechtskraft der 12. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Mai 2018 erfolgt.


13. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Ostbevern (ASB/GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 19. März 2018 die 13. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um Veränderung der Festlegung von GIB und ASB im Rahmen eines Flächentausches auf dem Gebiet der Gemeinde Ostbevern.

Die Rechtskraft der 13. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 31. August 2018 erfolgt.


14. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Hörstel (ASB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2018 die 14. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) im Rahmen von Flächentauschen (Rücknahme von Bauflächen im Flächennutzungsplan) auf dem Gebiet der Stadt Hörstel.

Die Rechtskraft der 14. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 8.Oktober 2018 erfolgt.


15. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Stadtlohn (GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 die 15. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterungen eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Rahmen eines Flächentausches.

Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 09. April 2019 ist die 15. Regionalplanänderung rechtwirksam in Kraft getreten.


16. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Ascheberg (ASB/GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 24. September 2018 die 16. Änderung des Regionalplans Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um Erweiterungen von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) auf dem Gebiet der Gemeinde Ascheberg.

Die Rechtskraft der 16. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.02.2019 erfolgt.


17. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Sassenberg (ASB/GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2019 die 17. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um eine Veränderung der Festlegung von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)  und Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) im Rahmen von Flächentauschen auf dem Gebiet der Stadt Sassenberg.

Die Rechtskraft der 17. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 31. Oktober 2019 erfolgt.


18. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Borken (GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 die 18. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterungen eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Rahmen eines Flächentausches.

Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 09. April 2019 ist die 18. Regionalplanänderung rechtwirksam in Kraft getreten.

Weitere Informationen

19. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Ibbenbüren (ASB/GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 17. Dezember Juni 2019 die 19. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterungen eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) und mehreren Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) im Rahmen von Flächentauschen. Zudem wurde ein GIB in ASB umgewandelt.

Die Rechtskraft der 19. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 29. März 2019 erfolgt.


20. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Saerbeck (ASB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 24. September Juni 2018 die 20. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) im Rahmen von Flächentauschen auf dem Gebiet der Gemeinde Saerbeck.

Die Rechtskraft der 20. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 19. Februar 2019 erfolgt.


21. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Reken (GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 die 21. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Rücknahme eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches im westlichen Gemeindegebiet von Reken und die Neufestlegung von Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich, Waldbereich und Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung an gleicher Stelle.

Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 09. April 2019 ist die 21. Regionalplanänderung rechtwirksam in Kraft getreten.

Weitere Informationen

22. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Vreden (GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2019 die 22. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches (GIB) im Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich (AFAB) und die Rücknahme von GIB und die Neufestlegung als AFAB auf dem Gebiet der Stadt Vreden.

Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 22. Oktober 2019 ist die 22. Regionalplanänderung rechtwirksam in Kraft getreten.


23. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Raesfeld (GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2019 die 23. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterung eines Bereichs für Gewerbe und Industrie im Rahmen von Flächentausch auf dem Gebiet der Gemeinde Raesfeld.

Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 22. Oktober 2019 ist die 23. Regionalplanänderung rechtwirksam in Kraft getreten.


24. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Mettingen (ASB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 01. April die 24. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) im Rahmen von Flächentauschen auf dem Gebiet der Gemeinde Mettingen.

Die Rechtskraft der 24. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 23. Juli 2019 erfolgt.


25. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2019 die 25. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) mit Zweckbindung für die Nutzung der Burg Hülshoff als Literatur- und Kulturzentrum.

Die Rechtskraft der 25. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 31. Oktober 2019 erfolgt.


26. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Münster (ASB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 21. September 2020 die 26. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) zur Verlagerung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) auf dem Gebiet der Stadt Münster.

Die Rechtskraft der 26. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. November 2020 erfolgt.


27. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Coesfeld (ASB/GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2021 den Feststellungsbeschluss zur 27. Änderung des Regionalplanes Münsterland auf dem Stadtgebiet von Coesfeld gefast. Die Änderung umfasst die Neudarstellung eines Gewerbe- und Industriebereichs (GIB) (ca. 10 ha) nördlich des Industrieparks Nord.Westfalen (IPNW). Im Gegenzug werden zwei bislang als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) ausgewiesene Flächen im Bereich Goxel (ca. 6 ha) und im Osten von Coesfeld (ca. 4 ha) wieder als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) festgelegt.

Die Rechtskraft der 27. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.03.2022 erfolgt.


28. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Nordwalde (ASB/GIB)

Der Regionalrat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2020 die Einstellung des Verfahrens zur 28. Änderung des Regionalplans Münsterland auf Grundlage der Sitzungsvorlage 17/2020 beschlossen.

Ziel der Änderung war die Erweiterung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) und eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) im Südosten der Ortslage bei gleichzeitiger Reduzierung eines GIB an anderer Stelle

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 (2) ROG wurden erhebliche Bedenken gegen die Festlegung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) nördlich der L 555 / westlich der Altenberge Straße vorgetragen, die zum Einstellungswunsch der Gemeinde führten.


29. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Heiden (GIB)

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 23.März 2020 die 29. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches (GIB) auf dem Gebiet der Gemeinde Heiden und Änderung des Flächenbedarfskontos (Grundsatz 9, Tabelle III-1) im Regionalplan.

Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 23. Juli 2020 ist die 29. Regionalplanänderung rechtwirksam in Kraft getreten.


30. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Lengerich

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2021 die 30. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Festlegung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Rahmen eines Flächentausches auf dem Gebiet der Stadt Lengerich.

Die Rechtskraft der 30. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. April 2021 erfolgt.


31. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Rhede

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2021 den Feststellungsbeschluss (§ 19 (4) Landesplanungsgesetz NRW) zur 31. Änderung des Regionalplanes Münsterland gefasst. Dabei handelt es sich um die Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches im Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich, der überlagert wird von einem Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung und einem Bereich zum Grundwasser- und Gewässerschutz im Rahmen eines Flächentausches auf dem Gebiet der Stadt Rhede.

Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 30. April 2022 ist die 31. Regionalplanänderung rechtwirksam in Kraft getreten.


32. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Reken

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 26. April 2021 die 32. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Erweiterung von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) sowie eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) auf dem Gebiet der Gemeinde Reken und Änderung des Flächenbedarfskontos (Grundsatz 9, Tabelle III-1) im Regionalplan.

Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 27. August 2021 ist die 32. Regionalplanänderung rechtwirksam in Kraft getreten.


33. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Münster

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2021 die 33. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Festlegung von drei Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) in den Stadtteilen Nienberge (MS 01), Handorf (MS 02) und Hiltrup-Ost (MS 03) sowie die Neufestlegung eines Waldbereichs.

Die Rechtskraft der 33. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. April 2021 erfolgt.


34. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Hörstel

Der Regionalrat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2021 die Einstellung des Verfahrens zur 34. Änderung des Regionalplans Münsterland und Überführung in das Anpassungsverfahren des Regionalplan an den Landesentwicklungsplan NRW auf Grundlage der Sitzungsvorlage 85/2021 beschlossen.
Ziel der Änderung war / ist die die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches für zweckgebundene Nutzung (ASB-Z E) und eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich mit Zweckbindung (AFAB-Z E), die Verlegung und Neuabgrenzung eines Bereiches zum Schutz der Natur (BSN), eines Bereiches zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE), eines Überschwemmungsbereiches und eines Fließgewässers.
Die Stadt Hörstel hat einen entsprechenden Ratsbeschluss zur Einstellung der 34. Änderung und Überführung in das Anpassungsverfahren des Regionalplan an den Landesentwicklungsplan NRW gefasst.

Einstellungsbeschluss und Überführung in das Anpassungsverfahren des Regionalplans Münsterland an den Landesentwicklungsplan NRW vom 13.12.2021:


35. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Nordwalde

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 26. April 2021 die 35. Änderung des Regionalplanes Münsterland aufgestellt. Dabei handelt es sich um die Festlegung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Rahmen eines Flächentausches auf dem Gebiet der Gemeinde Nordwalde.

Die Rechtskraft der 35. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 27. August 2021 erfolgt.


36. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Gemeinde Senden

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2021 den Feststellungsbeschluss zur 36. Änderung des Regionalplanes Münsterland gefast. Dabei handelt es sich um die Neufestlegung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in der Gemeinde Senden im Ortsteil Bösensell bei gleichzeitiger Rücknahme eines GIB im selben Umfang.

Die Rechtskraft der 36. Regionalplanänderung ist durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2022 erfolgt.

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