Schüler vor der Tafel

Hauptinhalt

A – Z der Schulabteilung


Besoldung und Entgelt

Jeder Beschäftigte beim Land Nordrhein-Westfalen erhält entsprechend seiner Beschäftigungsform Entgelt oder Besoldung durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf (LBV). Tarifliche Entgelte werden derzeit auf der Basis des Tarifvertrags für Länder (TV-L) und des Tarifvertrags für eine Entgelt-Ordnung für Lehrkräfte (TV-EntgO-L) gezahlt, die beamtenrechtliche Besoldung auf der Basis des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG). Die personalaktenführenden Stellen übermitteln die entgelt- und besoldungserheblichen Daten an das LBV.

Die Informationen des Schulministeriums zur Besoldung und zum Entgelt enthalten eine Zusammenfassung der wesentlichen Faktoren, die für die Ermittlung der Anwärterbezüge, der Besoldung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis sowie des Entgelts für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis bedeutsam sind. Sie geben einen Überblick über die Bestand­teile der Bezüge und enthalten die aktuellen Tabellen. Sie sind als Orientierungs­hilfe gedacht und stellen keine Anspruchs­grundlage im Einzelfall dar.

Das LBV hat als zentrale Stelle für die Auszahlung von Entgelt, Besoldung sowie Versorgungs­bezüge die relevanten Informationen in Merkblättern zusammengestellt.

Downloads

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}