Schüler vor der Tafel

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A – Z der Schulabteilung


Konfessionell-kooperativer Religions­unterricht

Ab dem Schuljahr 2018/2019 können Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I auf Antrag den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einführen. Schülerinnen und Schüler des evangelischen und des katholischen Bekenntnisses nehmen gemeinsam am Religionsunterricht teil. Der Religionsunterricht wird dann entweder von einer evangelischen oder einer katholischen Religionslehrkraft erteilt.

Durch den verpflichtenden Fachlehrerwechsel ist gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler beide konfessionelle Perspektiven kennenlernen. Über den Antrag zur Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts entscheidet die obere Schulaufsicht in Abstimmung mit den kirchlichen Oberbehörden.

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