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Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung dient dazu, arbeits- und dienst­unfähige Lehr­kräfte nach längerer Krankheit schritt­weise an die volle Arbeits­belastung heran­zu­führen und so den Übergang zur vollen Berufs­tätigkeit zu erleichtern.

Wiederein­gliederungen werden in der Regel nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ durchgeführt. Beschäftigte und behandelnde Ärzte sprechen einen individuellen Wieder­ein­gliederungs­plan ab, der dazu dient, in festgesetzten Zeit­räumen durch Erhöhung der Pflicht­stunden­zahl in Stufen die volle Belastung der Lehr­kraft im Beruf wieder zu erreichen. Der Wieder­ein­gliederungs­plan schließt mit der Prognose, wann ein Beschäftigter wieder voll belast­bar ist. Die Berufs­tätigkeit während der stufen­weisen Wieder­ein­gliederung umfasst in der Regel das gesamte Tätig­keits­spektrum des Lehrer­berufs. Die Wieder­ein­gliederung kann durch weitere Maßnahmen, die zu einem besseren Start in das Berufs­leben verhelfen können, begleitet werden. In einem BEM-Verfahren ist die Wieder­ein­gliederung eine häufig vereinbarte Maßnahme.

Der Wieder­eingliederungs­plan muss vor Beginn der Durch­führung durch die Bezirks­regierung genehmigt werden.

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