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Berufskollegs, EU-Geschäftsstelle


Fachklassen an Berufskollegs

Schülergruppe

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Die Bildung von Fach­klassen der dualen Ausbildung an den Berufs­kollegs ist ein sich jährlich wiederholender Prozess, in den die Berufskollegs, die Schulträger, die Bezirks­regierungen und das Ministerium eingebunden sind. Ziel ist es, ein möglichst umfassendes Ausbildungs­angebot für die Jugend­lichen und Unter­nehmen vor Ort unter der Beachtung von Ressourcen und regionalen Aspekten anzubieten.

Dementsprechend ist die Fach­klassenbildung eng mit dem Aus­bildungs­platz­angebot in der Region verknüpft. Finden sich genügend Aus­bildungs­plätze, wird in der Regel eine Fach­klasse an einem örtlich nahen Berufskolleg eingerichtet.

Für angehende Auszubildende, aber auch für Unternehmen die überlegen, selber Ausbildungsplätze anzubieten, steht oft die Frage im Vordergrund, an welchem Berufskolleg die Auszubildenden den Unterricht besuchen können, also eine bereits eingerichtete Fachklasse vorfinden. Hierbei hilft das Portal „Schüler-Online.

Sollten die Ausbildungszahlen geringer sein, werden Klassen auch über Kreis oder Stadtgrenzen hinweg an einem Berufskolleg zusammengefasst – man spricht von einer sogenannten Bezirksfachklasse.

Nach der gleichen Systematik werden ebenso regierungsbezirksübergreifende Fachklassen (eine Klasse für mehrere Bezirke), Landesfachklassen (eine Klasse für ganz NRW) sowie länderübergreifende Fachklassen (eine Klasse für mehrere Bundesländer) und Bundesfachklassen (eine Klasse im gesamten Bundesgebiet) eingerichtet. Die Einrichtung solcher Klassen wird per Verordnung in Kraft gesetzt, die in den amtlichen Schulvorschriften zu finden ist (BASS 10-11 Nr.1).

Möchte die Auszubildende oder der Auszubildende eine Berufsschule in einem anderen Bundesland besuchen, muss ein entsprechender Antrag (Abschluss einer bilateralen Vereinbarung) gestellt werden. Der Antrag ist mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen und über das Berufskolleg und die Bezirksregierung Münster einzureichen. Die Bezirksregierung Münster leitet den Antrag bei Zustimmung an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen weiter.

Wenn eine Auszubildende oder ein Auszubildender aus einem anderen Bundesland in einer Fachklasse in Nordrhein-Westfalen ausgebildet werden möchte, muss ein Antrag bei den jeweiligen Ämtern oder Ministerien im Heimat-Bundesland gestellt werden.

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