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Antisemitismus, Arbeits­schutz, Krisen­manage­ment, Schul­psychologie, Entlastungs­möglich­keiten


Krisenmanagement an Schulen

Krisenmanagement an Schulen

© Magnus/Fotolia

Notfälle, schwere Unglücke und Amokläufe gehören glücklicherweise nicht zu den täglichen Ereignissen in der Schule. Früher traten beispielsweise schulbezogene Amokläufe nur sehr vereinzelt auf. In neuerer Zeit stieg die Zahl der Taten aber an. Bei den jüngeren Fällen entstammten die Täter oft dem Kreis der aktuellen oder kurz zuvor entlassenen oder abgewiesenen Schüler selbst, wie etwa bei den Amokläufen von Erfurt im Jahr 2002, dem Amoklauf von Emsdetten im Jahr 2006, sowie den Amokläufen in Winnenden und in Ansbach im Jahre 2009.

Während Rangeleien, Schlägereien, Sachbeschädigungen, Selbstmordäußerungen und Todesfälle im schulischen Umfeld meist in der Verantwortung der Schule vor Ort bearbeitet werden ohne dass die Bezirksregierung in der Regel überhaupt Kenntnis davon erhält, liegen die sehr schweren Krisen, Notfälle und Großschadensereignisse in unmittelbarer Verantwortung der Polizei. Hierzu zählen unter anderem Totschlag, Mord, Amoklauf, Geiselnahme, Schusswaffengebrauch. In diese Fälle schaltet sich das Schulministerium  direkt ein und entscheidet auch über den Einsatz des Landesteams für schulpsychologische Krisenintervention.

Zunächst erfolgen eingehende Ereignismeldungen durch die Polizei oder andere Stellen an den ständig erreichbaren Meldekopf der Bezirksregierung. Von dort erfolgt die Weitergabe an die Fachabteilung und bei Ereignissen von herausragender Bedeutung" an die Behördenleitung.

Für die Koordinierung der Krisenbewältigung bei schulbezogenen Großschadensereignissen wie beispielweise einem Amoklauf ist in den fünf Bezirksregierungen jeweils ein Dezernent mit der Generale "Krise" (Dezernent K) benannt worden. Dieser informiert den Schulabteilungsleiter über den Stand der Krise, achtet darauf oder wirkt gegebenenfalls darauf hin, dass die zuständige Schulaufsicht Kontakt mit der Schule aufnimmt, berät im Bedarfsfall die zuständige Schulaufsichtsbeamtin oder den zuständigen Schulaufsichtsbeamten und begleitet ihn oder sie, wenn eine Präsenz vor Ort als notwendig angesehen wird.

Zudem gibt es ein Krisenteam, bestehend aus erfahrenen Schulfachlichen Dezernenten, Schulpsychologen und der Pressestelle. Aufgabe des Krisenteams ist die Beratung und Unterstützung von Schulen in Krisensituationen, die Beratung zur oder Übernahme der Pressearbeit sowie die Planung und Organisation von Nachsorgemaßnahmen.

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Zusätzliche Informationen

Rufnummern im Krisenfall

Rufbereitschaft der Schulabteilung „Rotes Telefon"

Telefon: 0251 411-4925

Presseanfragen

Telefon: 0251 411-1066

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