Schulrecht

Hauptinhalt

Schulrecht/-organisation, Abschlüsse, Sprachen


Externenprüfungen

Vorbereitung in der Bibliothek

© anyaberkut/Fotolia

Externenprüfungen ermöglichen den nach­träglichen Erwerb allgemein­bildender Ab­schlüsse (welche im Regel­fall den Be­such einer allgemein­­bildenden Schule voraussetzen). Außer­dem können schulische Berufs­­abschlüsse nach­träglich erworben werden. Durch die Externen­­prüfung kann der erstrebte Abschluss in der Regel nicht vor dem Ende der Regel­­schul­zeit erreicht werden, die für den ent­sprechenden Bildungs­­gang festgesetzt ist.

Die Prüfungen finden einmal jährlich vor staatlichen Prüfungsausschüssen statt. Die Anmeldungen erfolgen direkt bei der Bezirksregierung, welche anschließend auch die Zulassungen der Prüflinge organisiert.

Eine Zulassung zur Externenprüfung ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die sowohl die Schulpflicht in der Primar­stufe und in der Sekundar­stufe I (10 Schuljahre, Gymnasium: 9 Schuljahre) als auch in der Sekundarstufe II (diese dauert für Jugend­liche ohne Berufsaus­bildungs­verhältnis bis zum Ablauf des Schul­jahres, in dem sie das acht­zehnte Lebensjahr vollenden) erfüllt haben.

Vorbereitungen auf die Prüfungen erfolgen in eigener Verantwortung. Der Besuch von Kursen entsprechender Bildungs­einrichtungen kann dabei hilfreich sein. Eine Vorbereitungszeit von durchschnittlich einem Jahr (je nach ange­strebtem Abschluss) wird empfohlen.

Anmeldeschluss ist immer am 1.2. des Jahres, in dem die Prüfungen auch stattfinden.

Eine Ausnahme davon ist lediglich das Abitur; hier liegt der Meldeschluss am 1.9. des Vorjahres.

Externenprüfung zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse

Folgende Schulabschlüsse können nachträglich erworben werden:

  • Abitur,
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil),
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife),
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und/oder 10.

Da die Externenprüfung ohne den (zum Teil mehrjährigen) Schulbesuch erfolgt, bei dem fortlaufend Leistungen zu erbringen sind, ist sie notwendigerweise umfangreicher als die Prüfung zum Abschluss eines Bildungsganges.

Die Hauptschulabschlüsse nach Klasse 9 und 10 sowie der Mittlere Schulabschluss und das Abitur können jeweils direkt erworben werden, eine besondere Vorgabe (Reihenfolge) gibt es dabei nicht.

Für die Zulassung zur Externenprüfung Fachhochschulreife ist der Nachweis des zuvor erworbenen Mittleren Schulabschlusses dagegen erforderlich.

Externenprüfung zum Erwerb beruflicher Abschlüsse

Auch berufliche Abschlüsse, die am Berufskolleg erworben werden, können über eine Externenprüfung erlangt werden. In der Regel bestehen sie aus einem schriftlichen, einem mündlichen und ggfs. aus einem praktischen Teil.

Die genauen Zulassungs- und Prüfungsbedingungen sind unterschiedlich. Sie richten sich nach dem angestrebten Berufsabschluss.

Externenprüfungen für Berufsabschlüsse im Bereich des Sozialwesens

Externenprüfungen bieten die Möglichkeit, in einem Beruf des Sozialwesens an den Prüfungen teilzunehmen mit dem Ziel einen schulischen oder beruflichen Abschluss zu erlangen. Eine Prüfungsteilnahme ist in folgenden Fach­richtungen des Fach­bereichs Sozial­wesens möglich:

  • Fachschule für Sozialpädagogik
  • Fachschule für Heilerziehungspflege
  • Fachschule für Heilpädagogik

Info-Veranstaltung im November 2023

Am Donnerstag, 02.11.2023, findet um 15.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zu Externenprüfungen im Bereich des Sozialwesens in der Bezirksregierung Münster statt (Raum N 0001/0002, Gebäude Albrecht-Thaer-Str. 9). Eine Fachberaterin der Bezirksregierung Münster wird über Zugangsvoraussetzungen, Anforderungen und Ablauf der Prüfung informieren und steht für weitere Fragen zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich für diese Veranstaltung bis zum 31.10.2023 an bei helga.laurenz@bezreg-muenster.nrw.de.

Des Weiteren sind Externenprüfungen in Bildungsgängen möglich, welche zu einem Berufsabschluss nach Landes­recht führen (Kinderpflege, Sozialassistenz). Nähere Informationen zur Prüfung entnehmen Sie bitte dem folgenden Download:


Externenprüfungen im Bereich der Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher/innen)

Besonders häufig werden Anfragen zu Externenprüfungen im Bereich der Fachschule für Sozial­pädagogik (Erzieherinnen /Erzieher) gestellt. Die nachfolgenden Er­läuterungen  beziehen sich auf die Externen­prüfung im Bereich der Fachschule für Sozial­pädagogik. Infor­mationen zu allen anderen Prüfungen erhalten Sie beim Fachberater der Bezirks­regierung Münster.

Zugangsvoraussetzungen

Um an einer Externenprüfung – welche zur Absolvierung eines Berufspraktikums berechtigt – teilnehmen zu können, ist es notwendig, einen Nachweis über umfangreiche berufliche Erfahrungen im Feld der Kinder- und Jugendhilfe zu erbringen. Für die Zu­lassung ist weiterhin mindestens der Nach­weis eines mittleren Schulabschlusses (Fach­ober­schulreife) erforderlich. Weiterhin muss die persönliche Eignung in Form eines er­wei­terten Führungs­zeugnisses nach­gewiesen werden. Auch ist es nötig, dass ein Nach­weis über eine intensive theoretische und praktische Prüfungsvorbereitung erbracht wird.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem praktischen und theoretischen Teil und wird im Auftrag der Bezirksregierung an einer der Fachschulen für Sozialpädagogik im Regierungsbezirk Münster durchgeführt. Wenn beide Prüfungsteile mit mindestens der Note ausreichend bestanden wurden, ist eine Zulassung zum Berufspraktikum möglich.

Downloads und Verordnungen

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}