Schulrecht

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Schulrecht/-organisation, Abschlüsse, Sprachen

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Errichtung, Änderung, Auflösung
Schulorganisation

Zur Schulorganisation gehört die Errichtung, Änderung und Auflösung von öffentlichen Schulen, wobei zu den öffentlichen Schulen Förder-, Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Berufskollegs zählen. Über die jeweilige Maßnahme beschließt der zuständige Schulträger, also Land, Gemeinden, Städte, Kreise, Zweck- und Landschaftsverbände. (...)

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Widersprüche und Beschwerden
Schulrecht

Schulrecht befasst sich mit Schüler- und Elternangelegenheiten der Realschulen, Sekundarschulen, Verbundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs und der Weiterbildungskollegs. Dabei geht es im Wesentlichen um die Bearbeitung von Widersprüchen und Beschwerden bei der Leistungsbewertung und Versetzung, bei Ordnungsmaßnahmen und bei Aufnahme- und Schullaufbahnentscheidungen. (...)

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Recht auf Bildung
Schulpflicht

Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Überwachung der Schulpflicht an allen Schulformen mit Ausnahme der Grund-, Haupt- und Förderschulen (ohne Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehen), für die die Schulämter des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig sind. (...)

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Abschlüsse
Anerkennung von Bildungs- und Berufsnachweisen

Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die nachträgliche Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen (Haupt­schulabschluss, mittlerer Schulabschluss, Fach­hoch­schulreife) und ausländischen Bildungsnachweisen. Über Schul- und Berufs­ausbildungen, die in einem anderen Bundesland erworben wurden, entscheidet das jeweilige Bundesland. Sie erteilt die Genehmigung für ausländische Studien­ab­schlüsse um die Berufsbe­zeichnung „Ingenieur/in“ führen zu können. (...)

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Ohne Schulbesuch zum Abschluss
Externenprüfungen

Externenprüfungen ermög­lichen den nach­träglichen Erwerb allgemein­bildender Ab­schlüsse (welche im Regel­fall den Besuch einer allgemein­bildenden Schule voraussetzen). Außer­dem können schulische Berufs­abschlüsse nachträglich erworben werden. Durch die Externen­prüfung kann der erstrebte Abschluss in der Regel nicht vor dem Ende der Regel­schulzeit erreicht werden, die für den ent­sprechenden Bildungs­gang festgesetzt ist. (...)

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Muttersprache, alte Sprachen
Sprachprüfungen

Sprachen­kenntnisse, sei es in einer Fremd­sprache, sei es in einer „alten Sprache“ spielen im Bildungs­bereich eine große Rolle. Nicht immer ist es möglich, diese während der Schul­ausbildung nachzu­weisen. Somit kann möglicher­weise ein angestrebter Abschluss nicht erreicht werden. Manchmal zeigt sich die Not­wendig­keit bestimmter Sprachen­kenntnisse auch erst bei der Aufnahme eines Studien­gangs. Für diese verschiedenen Not­wendig­keiten ist es möglich, Sprach­prüfungen bei der Bezirks­regierung abzulegen. (...)

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