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Kehrbezirke für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Frei werdende Kehrbezirke werden von den Bezirksregierungen öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Bewerber können zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Ein wichtiges Kriterium ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk.
Die Einzelheiten zum Ausschreibungsverfahren, zu den Anforderungen an die Bewerber und deren Auswahl sind in der „Richtlinie über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber“ des Wirtschaftsministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Die Bewerbungen werden mithilfe eines landeseinheitlichen Bewertungsbogens ausgewertet.
Aktuell ausgeschriebene Kehrbezirke für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Zurzeit sind keine Kehrbezirke für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Bezirksregierung Münster ausgeschrieben.
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