Straße und Schiene laufen parallel

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Planfeststellung


Planfeststellung für Straßen

Straßenbauarbeiter asphaltieren neue Straße

© benjaminnolte/Fotolia

Viele Straßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist. Deshalb führt die Bezirksregierung Planfeststellungsverfahren für diese Straßenbauvorhaben durch. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens prüft die Bezirksregierung die rechtlichen Sachverhalte und ermittelt die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Interessen. Ihr Ziel ist es dabei, die unterschiedlichen Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen.

Zuständigkeiten der Bezirksregierung

Die Bezirksregierung ist Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im Bereich der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für Bundesautobahnen ist die Bezirksregierung hingegen nicht zuständig. Hier ist seit dem 01.01.2021 das Fernstraßen-Bundesamt die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Laufende Verfahren werden von der Bezirksregierung fortgeführt.

Gesetzliche Grundlagen

Die Bezirksregierung genehmigt den Bau oder die Änderung von Bundesstraßen auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Für Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen führt sie die Verfahren nach Maßgabe des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) durch. Diese beiden Fachgesetze gehen den allgemeinen Regelungen der Planfeststellung in den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vor.

Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses

Ortsumgehung Münster-Wolbeck

Die rund 5,8 Kilometer lange Ortsumgehung Münster-Wollbeck wurde im Dezember 2014 eröffnet. Streckenweise verläuft sie auf einem Straßendamm, für den etwa 125.000 Kubikmeter Bodenmasse aufgeschüttet wurden. © Straßen.NRW

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und gegebenenfalls nach einer gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses erhält der Vorhabenträger mit dem bestandskräftigen Beschluss die Zulassungsentscheidung für das Vorhaben und kann mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.

Aktuelle Verfahren

An dieser Stelle finden Sie eine Liste mit aktuellen Verfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sollten keine Links angezeigt werden, befindet sich aktuell kein Verfahren in der Beteiligung.

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