Wirtschaft und Finanzen

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Kommunalaufsicht

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Kommunalaufsichtsbehörde
Allgemeine Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht trägt dafür Sorge, dass Kommunen ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Die Schwerpunkte der Kommunalaufsicht liegen in der Allgemeinen Kommunalaufsicht und der Finanzaufsicht. Die Bezirksregierung Münster führt die Allgemeine Kommunalaufsicht über die fünf Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie über die drei kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. (...)

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Kommunalaufsichtsbehörde
Kommunale Finanzaufsicht

Zu den verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände gehört die Bewirtschaftung der kommunalen Finanzen. Hierzu zählt neben der Planung, Verwendung und Kontrolle der Haushaltsmittel auch die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die Finanzaufsicht überwacht und berät die Kommunen ihres Regierungsbezirks bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Hierbei hat die Finanzaufsicht die Rechtsaufsicht über die Kommunen. (...)

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Verwaltungskooperation
Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zwischen zwei oder mehreren Kommunen, um gemeinsam eine öffentliche Leistung zu erbringen: Im Regierungsbezirk Münster ist diese Form der Zusammenarbeit ein seit langem etabliertes und funktionierendes Modell. (...)

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KInvFöG
Kommunal­investitions­fördungs­gesetz

Im Interesse eines Ausgleichs der Wirt­schafts­kraft im Bundesgebiet stellt der Bund im Rahmen des Kom­munal­inves­titions­förde­rungs­geset­zes 3,5 Milliarden Euro zur Stärkung der Inves­titions­tätigkeit finanz­schwacher Kommunen zur Verfügung. (...)

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