Sie sind hier:
Der geltende Regionalplan Münsterland
Der Regionalplan als raumplanerisches Gesamtkonzept für das Münsterland wurde auf der Grundlage des damals geltendenen Gesetzes zur Landesentwicklung NRW (Landesentwicklungsprogramm LEPro) und des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) erarbeitet und ist seit 1998 wirksam. Er stellt die regionalen "Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung" für die Entwicklung des Münsterlandes dar. Gleichzeitig wirkt er auch als landschaftlicher und forstlicher Rahmenplan.
Ziele und Grundsätze
Die textlichen und zeichnerischen "Ziele" sind von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie von öffentlichen Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (§ 4 Raumordnungsgesetz) und bei der kommunalen Bauleitplanung (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG)) zu beachten. Das heißt, eine Abwägung der Ziele ist nicht möglich. Die "Grundsätze" müssen von den Planenden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden.
Aktuell:
Zurzeit führt die Regionalplanungsbehörde folgende Regionalplanverfahren durch:

Karte herunterladen
Erläuterungskarten
zeichnerischer Teil
textlicher Teil
