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Grenzüberschreitende Planabstimmung
Der Regierungsbezirk Münster grenzt auf einer Länge von rund 110 Kilometern an die Niederlande. Für eine gute räumliche Planung ist es daher wichtig, sich über die Grenzen des eigenen Planungsraums hinaus auch mit den unmittelbaren Nachbarn abzustimmen. So müssen beispielweise Verkehrs- oder Versorgungsinfrastrukturen miteinander verbunden, Natur- und Landschaftsschutz vernetzt und Gewässer- und Hochwasserschutz aufeinander abgestimmt werden.
Kurz gesagt: Die Raumnutzungen auf der einen Seite der Grenze dürfen solche auf der anderen Seite nicht beeinträchtigen, sondern sollten sie im Idealfall unterstützen und ergänzen. Die Pflicht zur grenzüberschreitenden Abstimmung von raumbezogenen Plänen ist deshalb auch in allen europäischen und nationalen Vorschriften enthalten. Als regionale Planungsbehörde hält die Bezirksregierung stets Kontakt zu den niederländischen Planungsträgern. Dabei ist gerade der Austausch mit den für die Regionalplanung zuständigen Nachbarprovinzen Overijssel und Gelderland immens wichtig. Eine weitere Plattform für den Austausch und die Kooperation ist nach wie vor die Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission, eines der traditionsreichsten Kooperationsorgane beider Länder.
Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission
Was ist die Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission?
Die Grenzen in Europa sind heute keine unüberwindlichen Barrieren mehr, und grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist selbstverständlich geworden. Dies gilt ganz besonders für Deutschland und die Niederlande, die als Nachbarn enge Beziehungen pflegen und auf vielen Feldern kooperieren.
Auf dem Gebiet der Raumordnung begann die institutionalisierte Zusammenarbeit im Jahre 1967 mit der Errichtung der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission. Ihr Zu-ständigkeitsbereich erstreckt sich von der Nordsee bis in den Raum Aachen/Maastricht. Um in diesem großen Gebiet auch die konkreten Planungsfragen gut bearbeiten zu können, sind zwei Unterkommissionen gebildet worden. Das Arbeitsgebiet der Unterkommission Nord erstreckt sich von der Nordsee bis in den Kreis Borken und die niederländischen Provinzen Overijssel und Gelderland hinein, das Gebiet der Unterkommission Süd reicht von dort bis in den Raum Aachen/Maastricht. Aufgrund ihrer zentralen Lage entlang der deutsch-niederländischen Grenze ist die Bezirksregierung Münster in beiden Kommissionen vertreten.
Was tun die Unterkommissionen?
Die Unterkommissionen beschäftigen sich mit allen Angelegenheit, die für die räumlichen Planungen im engeren und weiteren Grenzraum von Bedeutung sein können. Dabei haben sich die Schwerpunkte dieser Arbeit im Zeitablauf verschoben: Standen in den Anfangsjahren der gegenseitige Informationsaustausch und die förmlich Abstimmung von Plänen im Vordergrund, wird die Arbeit heute dominiert von dem Wunsch, gemeinschaftliche Perspektiven für die räumliche Entwicklung des Grenzraums zu erarbeiten und gemeinsam Lösungen für die auf beiden Seiten der Grenze auftretenden räumlichen Probleme zu entwickeln. Auch die Stimulierung grenzüberschreitender Projekte und gemeinschaftlich erarbeitete Anregungen zur Europäischen Raumordnungspolitik zählen zu den Aufgaben der Kommissionen. Ihre Arbeit trägt somit unmittelbar zur Verbesserung der räumlichen Situation im Grenzraum bei und ist zudem ein fester Pfeiler in der strukturellen deutsch-niederländischen Zusammenarbeit.
Für das Gebiet der Unterkommission Nord gibt es eine interaktive Aktionskarte, in der die raumbedeutsamen Planungen und Projekte im deutsch-niederländischen Grenzraum aufgeführt sind.Über die Internetseiten der Unterkommission Nord ist diese abrufbar.
Für das Gebiet der Unterkommission Süd gibt es eine Aktionskarte "Raumentwicklung über Grenzen" (pdf-Dokument) als Übersicht der raumbedeutsamen Planungen und Projekte im deutsch-niederländischen Grenzraum
Mit welchen Themen befassen sich die Kommissionen?
Die Konsultation und Abstimmung über die jeweiligen raumordnerischen Pläne – seien es der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne der Bezirke in NRW, seien es die Strukturvisionen der verschiedenen niederländischen Planungsebenen – zählt selbstverständlich zu den regelmäßigen Aufgaben der Unterkommissionen. Sie setzt darüber hinaus jedoch auch thematische Schwerpunkte. In den ersten Jahren ihrer Tätigkeit betraf dies vornehmlich Fragen der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen und des Umgangs mit der Ansiedlung von Industrie und Gewerbe. Weitere Themen traten später hinzu, so zum Beispiel die oberflächennahe Gewinnung von Baugrundstoffen und die Abstimmung der Schutzplanungen für Wasser, Natur und Landschaft im Grenzraum. Aber auch sehr konkrete Einzelprojekte können die Unterkommissionen beschäftigen; so haben etwa in der Unter-kommission Nord der Ausbau hafennaher Industriegebiete in Delfzijl und Emden und die Errichtung von Windkraftanlagen entlang der Grenze häufig eine Rolle gespielt, so wie in der Unterkommission Süd die Einrichtung des Naturparks Maas-Schwalm-Nette, die Schaffung einer grenzüberschreitenden Gewerbefläche auf dem Gebiet der Städte Aachen und Heerlen oder Errichtung eines Factory-Outlet-Centers in Roermond.
Wer wirkt in den Unterkommissionen mit?
Die Konsultation und Abstimmung über die jeweiligen raumordnerischen Pläne – seien es der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne der Bezirke in NRW, seien es die Struk-turvisionen der verschiedenen niederländischen Planungsebenen – zählt selbstverständlich zu den regelmäßigen Aufgaben der Unterkommissionen. Sie setzt darüber hinaus jedoch auch thematische Schwerpunkte. In den ersten Jahren ihrer Tätigkeit betraf dies vornehmlich Fragen der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen und des Umgangs mit der Ansied-lung von Industrie und Gewerbe. Weitere Themen traten später hinzu, so zum Beispiel die oberflächennahe Gewinnung von Baugrundstoffen und die Abstimmung der Schutzplanungen für Wasser, Natur und Landschaft im Grenzraum. Aber auch sehr konkrete Einzelprojekte können die Unterkommissionen beschäftigen; so haben etwa in der Unterkommission Nord der Ausbau hafennaher Industriegebiete in Delfzijl und Emden und die Errichtung von Windkraftanlagen entlang der Grenze häufig eine Rolle gespielt, so wie in der Unterkommission Süd die Einrichtung des Naturparks Maas-Schwalm-Nette, die Schaffung einer grenzüberschreitenden Gewerbefläche auf dem Gebiet der Städte Aachen und Heerlen oder Errichtung eines Factory-Outlet-Centers in Roermond.
Wie komme ich in Kontakt mit den Unterkommissionen?
Für die Arbeit der Unterkommissionen sind in beiden Ländern Geschäftsstellen gebildet wor-den. Sie sorgen für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen und stehen auch dar-über hinaus als Schaltstellen und Ansprechpartner für alle Fragen und Kontaktwünsche im Hinblick auf die grenzüberschreitende raumordnerische Zusammenarbeit zur Verfügung:
Geschäftsführung Unterkommission Nord:
Barabra Woltmann / Maria Gerling
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Regierungsvertretung Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: +49 - (0)441 - 799 2220 oder 2495
Fax: +49 - (0)441 - 799 6 2495
Email: Maria.Gerling@rv-ol.niedersachen.de
Geschäftsführung Unterkommission Süd:
Marita Trommer
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III B 1 - Landesentwicklung, Europäische Raumentwicklung
40190 Düsseldorf
Tel: +49 - (0)211-837 1213
Fax: +49 - (0)211-837 4449
Email: Marita.Trommer@stk.nrw.de

