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Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan "Großflächiger Einzelhandel"

Einzelhandel Die Landesregierung erarbeitet einen neuen Landesentwicklungsplan NRW, der auch Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthalten wird. Diese Regelungen wurden in einem gesonderten „Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ aufgrund seiner Dringlichkeit vorgezogen. Das Landeskabinett hat den Planentwurf hierzu bereits am 17. April 2012 beschlossen, das Beteiligungsverfahren fand zwischen dem 4. Juni und dem 4. Oktober 2012 statt. Sowohl die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen als auch die allgemeine Öffentlichkeit hatten während dieser Zeit die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Planentwurf abzugeben.


Über das weitere Aufstellungsverfahren und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens informiert die Staatskanzlei auf ihren Internetseiten. (www.nrw.de/landesregierung/landesplanung)

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