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Auszeichnungen / Orden
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland - gestiftet im Jahre 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss - stellt die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung dar, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Er wird vom Bundespräsidenten für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen, wie z.B. im wirtschaftlich-sozialen und politischen aber auch durch mitmenschliche Hilfe, welche unter persönlichem Einsatz geleistet wird, erworben werden.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in folgenden Ordensstufen verliehen:
- die Verdienstmedaille
- das Verdienstkreuz am Bande
- das Verdienstkreuz 1. Klasse
- das Große Verdienstkreuz
- das Große Verdienstkreuz mit Stern
- das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
- das Großkreuz
- die Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter)
Als Erstauszeichnung wir grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. In seltenen Ausnahmefällen kann als Erstauszeichnung das Verdienstkreuz 1. Klasse oder das Große Verdienstkreuz verliehen werden.
Verfahren:
- Die Verleihung des Verdienstordens kann jedermann anregen. Die Anregung sollte zweckmäßigerweise an die Bezirksregierung des Wohnsitzes des Auszuzeichnenden gerichtet werden, da diese in der Regel für die Durchführung des Prüfverfahrens zuständig ist. Sie kann sowohl an die Wohnortgemeinde des Vorgeschlagenen als auch an den Landrat des Kreises, die Landesbehörden (Fachministerium, Staatskanzlei) oder den Bundespräsidenten gerichtet werden. Die Anregung erfolgt formlos. Es sollte möglichst konkret dargelegt werden, welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer zu diesen besonderen Verdiensten sachdienliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen).
- Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, wo die Anregung eingegangen ist und eröffnet das Prüfverfahren. Nachdem ihr alle Stellungnahmen vorliegen, fasst sie diese zusammen und übersendet ihren Bericht dem zuständigen Fachministerium. Das Fachministerium leitet seinen Bericht nach der fachlichen Prüfung an den Herrn Ministerpräsidenten weiter. Dieser entscheidet darüber, ob dem Herrn Bundespräsidenten ein Ordensvorschlag unterbreitet werden soll.
- Das geschilderte Verfahren vom Eingang der Anregung bis zur Entscheidung des Herrn Bundespräsidenten bzw. des Herrn Ministerpräsidenten nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch.
- Der Anreger wird über das Ergebnis der Prüfung informiert
Die Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sind veröffentlicht: (SMBl. NRW. 1131). Einen entsprechenden Link finden sie rechts unter Schnellzugriff.
Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen
Neben den Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland werden auch die Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen 1986 vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Johannes Rau gestiftet. Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden. Der Landesorden wird in einer Ordensstufe verliehen, wobei die Zahl der Ordensinhaber 2.500 nicht übersteigen soll.
Die Erfüllung der Berufspflicht oder das Wirken für das eigene Unternehmen allein rechtfertigen die Verleihung des Ordens nicht.
Der Landesorden wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt für den Landtag ist der Präsident des Landtags. Im Übrigen sind die Mitglieder der Landesregierung für ihre Geschäftsbereiche vorschlagsberechtigt.
Verfahren:
- Anregungen für eine Ordensverleihung kann jedermann an die Vorschlagsberechtigten, an eine nachgeordnete Behörde, an die Gemeinden oder an die Staatskanzlei NRW richten.
- Die Anregung erfolgt formlos. Hinsichtlich ihres Inhalts wird auf die Ausführungen zum Bundesverdienstorden verwiesen.
Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen
Als staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr wird die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen und zwar aufgrund des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten.
Die Rettungsmedaille wird verliehen an Personen, die unter besonders schwierigen mit eigener Lebensgefahr verbundenen Umständen entweder Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet und dabei Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben.
Hat für den Retter bei der Hilfeleistung keine Lebensgefahr bestanden oder hat die Rettungstat trotz Einsatz des eigenen Lebens nicht zur Lebensrettung geführt, so kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.
Die Rettungsmedaille kann auch postum verliehen werden.
Auf die Verleihung der Rettungsmedaille oder die Aussprache einer öffentlichen Belobigung besteht kein Anspruch.
Verfahren:
- Anregungen für die Staatliche Anerkennung von Rettungstaten kann jedermann an die zuständige Bezirksregierung oder die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen richten.In Ihrem Schreiben sollten Sie nach Möglichkeit den Namen und die Anschrift des Retters/der Retterin sowie des/der Geretteten angeben. Weiterhin ist es hilfreich, etwaige Zeugen des Geschehens zu benennen und den Tathergang möglichst ausführlich zu schildern.
- Die zuständige Bezirksregierung führt sodann die erforderlichen Ermittlungen durch und übersendet nach deren Abschluss der Staatskanzlei eine ausführliche Darstellung des Rettungsvorganges.
- Über die Anerkennung von Rettungstaten und die Gewährung der öffentlichen Belobigung entscheidet der Ministerpräsident.
- Die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen händigt in der Regel der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen allen Lebensrettern im Rahmen einer Feierstunde aus.
- Die öffentliche Belobigung spricht der Ministerpräsident im Namen der Landesregierung aus. Die Aushändigung der Belobigungsurkunde nimmt bei der Bezirksregierung Münster in der Regel der Regierungspräsident vor.
Allgemeines:
- Auf die Verleihung des Verdienstordens der BRD, des Verdienstordens des Landes NRW, der Rettungsmedaille oder die Aussprache einer öffentlichen Belobigung sowie auf Auskünfte zum Sachstand/Verlauf der Prüfverfahren besteht zu keiner Zeit ein Anspruch.
- Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann mit einer Ordensverleihung nicht rechnen.

