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Enteignung, vorzeitige Besitzeinweisungen und Entschädigungsfestsetzungen
Überblick
Enteignung – was ist das?
"Enteignung ist ein Eingriff des Staates in das Eigentum,
um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende Maßnahme zu verwirklichen."
Bei vielen öffentlichen Aufgaben, wie z.B. dem Bau von Straßen, Schienen, Flughäfen, Energieversorgungsleitungen, Abwasser- und Abfallanlagen oder der Städtebauplanung werden zur Durchführung der Maßnahme private Grundstücke benötigt. Nicht immer sind die jeweiligen Eigentümer dazu bereit ihr Privateigentum bzw. ihre Rechte zu den angebotenen Bedingungen abzugeben. Auch Rechte Dritter, wie Miet- oder Pachtrechte, Wegerechte oder Altenteilsrechte können von der Maßnahme betroffen sein. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich und droht das geplante Vorhaben deshalb zu scheitern, sehen verschiedene Gesetze die Möglichkeit einer Enteignung vor. Enteignung bedeutet dabei verkürzt ausgedrückt den Entzug oder die Belastung des Eigentums oder eines anderen Rechts an einem Grundstück.
Durch eine Enteignung wird in das Grundrecht auf Eigentum eingegriffen, dass durch Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich geschützt ist. Allerdings wird dem Eigentum im Absatz 2 dieses Grundrechtes auch eine soziale Verpflichtung zugewiesen, indem es dort heißt:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Allgemeinwohl dienen.“
Dahinter steht der Gedanke der Sozialbindung des Eigentums, dass Gemeinnutz über Eigennutz geht. Artikel 14 Absatz 3 GG lässt daher unter bestimmten Voraussetzungen den Eingriff in das Eigentum zu, wenn
- die Enteignung dem Wohl der Allgemeinheit dient,
- sie gegen eine angemessene Entschädigung erfolgt und
- die Enteignung in einem Gesetz zugelassen ist, dass Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Die Enteignungsbehörde – Wofür sind wir zuständig?
Die Aufgaben der Enteignungsbehörden werden in Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen wahrgenommen. Die dortigen Dezernate 21 sind zuständig für die Durchführung von Enteignungsverfahren, Besitzeinweisungsverfahren und Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Landbeschaffungsgesetz sowie nach dem Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz NW in Verbindung mit Spezialgesetzen (wie z.B. den Straßengesetzen oder dem Energiewirtschaftsgesetz).
Für Enteignungen nach dem Bundesberggesetz (bergrechtliche Grundabtretungen) ist in Nordrhein-Westfalen zentral die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, zuständig.
Welche Stellung hat die Enteignungsbehörde im Verfahren?
Den Enteignungskommissar als Symbolfigur der staatshoheitlichen Enteignung gibt es nicht mehr, seit im Jahre 1990 das preußische Enteignungs¬recht durch das Landesenteignungs und -entschädigungsgesetz NW abgelöst worden ist. Enteignung bleibt zwar eine hoheitliche Aufgabe, aber die Tätigkeit der Enteignungsbehörde ist mehr und mehr darauf gerichtet, den Hoheitsakt zu vermeiden und zwischen den Parteien mit dem Ziel einer gütlichen Einigung zu vermitteln. Dieser Aufgabe kommen wir nach, indem wir uns im Rahmen informeller Gespräche, aber auch im förmlichen Verfahren mit den Beteiligten an einen Tisch setzen, informieren und einvernehmliche Lösungen ausloten.
Die Bezirksregierung Münster als Enteignungsbehörde ist heute kompetente Konfliktmoderatorin. Sie nimmt in den Verfahren stets eine neutrale Position ein und versteht sich nicht als verlängerter Arm des jeweiligen Projektträgers (das ist derjenige, der die Baumaßnahme durchführen will).
Die Bindung an Planfeststellungsbeschlüsse oder Bebauungspläne hindert die Enteignungsbehörde nicht, zwischen den konkurrierenden Interessen zu vermitteln und insbesondere für eine angemessene und gerechte Entschädigung der Betroffenen zu sorgen. Im Rahmen einer Einigung können Randprobleme gelöst werden, deren Regelung in einem Enteignungsbeschluss nicht möglich wäre. Unter der Moderation der Bezirksregierung Münster konnten so in den letzen Jahren ca. 80 % der Verfahren gütlich beendet werden.
© Margret Focke, Bezirksregierung Münster
Stand: März 2010

