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Gefahrenabwehr
Aufgaben und Zuständigkeiten:
Die Hauptaufgabe des Dezernates 22 besteht in der Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Bevölkerung in verschiedensten Notfallsituationen.
Zur Erfüllung der Aufgaben in den Bereichen Katastrophenschutz, Feuerschutz, Rettungsdienst, Zivile Verteidigung werden die Kreise und kreisfreien Städte fachtechnisch und organisatorisch unterstützt sowie die Rechts- und Fachaufsicht über sie ausgeübt.
Schwerpunkte der Aufgaben des Dezernates 22 sind:
- Koordinierung der Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall durch einen ständig einsatzbereiten Krisenstab. Sichergestellt wird die Alarmierung des Krisenstabes durch den ständigen Bereitschaftsdienst des Dezernates 22 an 365 Tagen rund um die Uhr.
- Katastrophenschutz
- Feuerschutz
- Wirtschaftliche Angelegenheiten im Bereich des Katastrophen- und Feuerschutzes
- Bündelung der Fachinformationen für den Rettungsdienst sowie Aufsicht über Rettungsassistentenschulen
- Zivilschutz mit der Aufrechterhaltung der Verwaltung und der Behördenorganisation bei Eintritt eines Verteidigungsfalles
- Bevölkerungsschutz
- Zivilmillitärische Zusammenarbeit
Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeseitigung im Regierungsbezirk Münster ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter den aufgeführten Fachbereichen.
Den Download zum aktuellen Taschenalarmplan der Bezirksregierung Münster finden Sie hier.
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