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Anerkennungen nach dem Kurortegesetz NRW
Überblick und rechtliche Grundlagen
Städte oder Gemeinden, die sich Kur- oder Erholungsort nennen wollen, bedürfen hierzu einer staatlichen Anerkennung. Zuständig hierfür ist das Dezernat 24 der Bezirksregierung.
Grundlage für eine entsprechende Prädikatisierung ist das Kurortegesetz NRW. Mit der staatlichen Anerkennung wird bestätigt, dass diese Orte über die in den gesetzlichen Bestimmungen näher definierten Qualitätsstandards verfügen. In ihrer Außenwirkung dienen die Artbezeichnungen einem fairen Wettbewerb der Kurorte und Erholungsorte untereinander. Außerdem helfen sie den Patienten und Gästen, die Heilung und Erholung suchen sowie auch den beratenden Ärzten bei der Auswahl des geeigneten Kur- oder Erholungsortes.
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