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Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung
Das Dezernat 24 ist für das öffentliche Gesundheits- und Sozialwesen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz verantwortlich. Einige Schwerpunkte:
- Erteilung von Approbationen oder Berufserlaubnissen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten. Die Sprechzeiten in diesem Sachgebiet sind Montag und Mittwoch von 13:30 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr.
- Aufsicht über Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und mittelbar auch über Krankenhäuser. Das Dezernat 24 ist beteiligt an der Aufstellung des Krankenhausplans und des Krankenhausinvestitionsprogramms für Nordrhein-Westfalen und entscheidet über die Genehmigung von Pflegesätzen zur Abrechnung der Krankenhausleistungen. Psychiatrische Einrichtungen werden regelmäßig überprüft.
- Krankenhausförderung: Den Krankenhäusern werden Fördermittel nach den gesetzlichen Förderregularien und den Investitionsprogrammen des Landes bewilligt.
- Trinkwasser- und Umwelthygiene, Fördermaßnahmen im Rahmen der allgemeinen Gesundheitshilfe, staatliche Anerkennung von Gesundheitseinrichtungen, z.B. Kur- und Erholungsorten und Ausbildungsstätten für Pflegeberufe, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen, medizinisch-technischen- und pharmazeutisch-technischen Assistenten.
- Aufsicht über die Fachseminare für Alten- und Familienpflege incl. der Überwachung der Ausbildung und der Prüfung zum Alten- und Familienpfleger. Förderung der Ausbildungsseminare für Alten- und Familien-Pflege.
- Staatliche Anerkennung für Altenpfleger/innen, Altenpflegerhelfer/innen, Familienpfleger/innen.
- Rechts- und Fachaufsicht für verschiedene Gesetze aus dem Bereich des Sozialwesens; z.B. für das Unterhaltsvorschussgesetz, das Unterhaltssicherungsgesetz, das strafrechtliche und berufliche Rehabilitierungsgesetz. In den Bereichen der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe besteht eine allgemeine Rechtsaufsicht.
- Entscheidung über die Gewährung der sogenannten Opferpension nach § 17a des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Antragsteller mit einer Bescheinigung gem. § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes können das Antragsformular und die dazugehörige Einkommenserklärung herunterladen. Inhaber eines Rehabilitationsbeschlusses müssen sich an die Justizbehörden des Bundeslandes wenden, in dem der Beschluss ergangen ist.
- Aufgaben nach dem Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Heilmittelwerbegesetz. Im Vordergrund stehen Inspektionen bei Herstellern, Großhändlern, medizinischen Laboratorien, Krankenhäusern, Arztpraxen und Altenheimen, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen sollen. Bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen werden arzneimittelrechtliche Erlaubnisse für Herstellung, Import und Großhandel sowie Exportzertifikate für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilt.
Bitte wählen Sie aus:
- Approbationen und Berufserlaubnisse
- Gesundheitsfachberufe
- Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse im sozialen Bereich
- Krankenhausplanung, -aufsicht und -förderung
- Zuwendungen im Gesundheitsbereich
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- Anerkennungen nach dem Kurortegesetz NRW
- Arzneimittel
- Medizinprodukte
- Pharmazeutische Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden
- Alten- und Familienpflege
- Hilfen in diversen Lebenslagen
- Übergangsheime für Aussiedler und Asylbewerber
- Opferpension

