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Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster lfd.Nr. 14
Diese Informationen ersetzen nicht das verbindliche Anhörungsverfahren gemäß § 43 a Energiewirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz NW., das durch die Auslegung der Planunterlagen in der Gemeinde Raesfeld, der Stadt Borken, der Stadt Gescher, der Stadt Isselburg und der Gemeinde Schermbeck durchgeführt wird. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt in o.a. Kommunen vom 24.01. bis 23.02. 2012. und wird vorher durch öffentliche Bekanntmachungen in den betroffenen Gemeinden und Städten angekündigt. Aus der Bekanntmachung ergibt sich der Zeitraum in dem Einwendungen (bis zum 08.03.2012) bei den o.a. Gemeinden und Städten sowie der Bezirksregierung Münster erhoben werden können.
Für Fragen zu den Planunterlagen wird am 1. und 2. Februar in der Gemeindeverwaltung Raesfeld und am 13. Februar 2012 in der Stadtverwaltung Borken der Projektleiter des Antragstellers vor Ort zur Verfügung stehen.
Die Bezirksregierung Münster bietet die Möglichkeit an Einwendungen in rechtsverbindlicher elektronischer Form gemäß § 3 a VwVfG NRW über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu senden. Dabei sind aber die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (EGVP) zu beachten.Auf das Virtuelle Poststelle (EGVP) der Bezirksregierung Münster wird hierzu verwiesen.
Eine einfache E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht und bleibt daher unberücksichtigt
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Gesamtinhaltsverzeichnis der Planunterlagen mit hinterlegten PDF-Dokumenten

