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Infrastrukturförderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus
| Bezeichnung Förderprogramm | Infrastrukturförderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus |
| Wer wird gefördert? | Gemeinden und Gemeindeverbände, privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Kommunen, privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung |
| Was wird gefördert? |
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| Wie sind die Konditionen? | Regelfördersatz 60 % mit evtl. Zuschlägen von 5 % auf Grund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet; vereinzelte Sonderkonditionen |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Münster (Dezernat 25) |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Programmanmeldung und Finanzierungsantrag bis spätestens 1. Juni des dem Baubeginn vorausgehenden Jahres |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
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| Was noch wichtig ist? |
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| Wer informiert weiter? |
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| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Storp, Michael Technik Telefon: 0251/411-2359 Telefax: 0251/411-82359 Olzmann, Hans-Hugo |

