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Förderung nach § 14 ÖPNVG NRW für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität/der Sicherheit und des Service im ÖPNV
| Bezeichnung Förderprogramm | Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität / der Sicherheit und des Service im ÖPNV |
| Wer wird gefördert? |
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| Was wird gefördert? | projektbezogener Personaleinsatz und Sachmittel zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Services im ÖPNV |
| Wie sind die Konditionen? |
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| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung Münster (Dezernat 25) |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Jederzeit möglich |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
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| Was noch wichtig ist? | Unverbindliche Informationsgespräche vorab möglich |
| Wer informiert weiter? |
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| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Hartmann, Christina Telefon: 0251/411-1443 Telefax: 0251/411-81443 |

