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Luftsicherheit
Das Dezernat 26 hat im Bereich der Luftsicherheit vielfältige Aufgaben.
An den Verkehrsflughäfen sind Luftsicherheitsstellen eingerichtet, die sich um die dortige Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Sicherheit kümmern.
Außerdem sind Sachbearbeiter im Dezernat bei der Bezirksregierung Münster im Bereich der Luftsicherheit tätig.
Schwerpunkte sind:
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Aufsichtsfunktion für den Fluggastkontrolldienst, somit Aufsicht über die bekannten Sicherheitskontrollen bei Fluggästen auf den Verkehrsflughäfen Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt und Siegerland. Dieser Liste können Sie die verbotenen Gegenstände entnehmen.

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Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gem.§ 7 des Luftsicherheitsgesetzes für folgende Personengruppen:
1. Personen, die in den nicht öffentlichen Bereichen der Verkehrsflughäfen arbeiten wollen;
2. Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, des Flugsicherungsunternehmens, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbare Versorgungsunternehmen;
3. Luftfahrer, Flugschüler und Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen.
- Weitere Informationen über Zuverlässigkeitsüberprüfungen bekommen Sie hier.
- Eine Übersicht über die Gebühren für Zuverlässikgeitsüberprüfungen erhalten sie hier.
Hinweis:
Firmen die nach Nr. 2 Anträge für Ihre Mitarbeiter stellen, werden gebeten, nur für Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Anträge einzureichen.
Firmen, die mehr als 25 Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung stellen, können eine Freischaltung für die Webanwendung beantragen, um eine Online-Eingabe durchzuführen. Dadurch wird die Bearbeitungszeit und die Höhe der zu zahlenden Gebühren verringert. Diesen Antrag stellen Sie bitte auf dem Postweg oder per Email an poststelle@brms.nrw.de unter Angabe des Betreffs "Dezernat 26 ZÜP"
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Überwachung der Eigensicherungspflicht der Flughafenbetreiber z.B. Genehmigung von Luftsicherheitsplänen (Flughäfen Paderborn/Lippstadt und Dortmund)
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Die Luftsicherheitsstellen informieren unter anderem über die Art der Sicherheitskontrollen bei Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
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Kalkulation und Erhebung der Luftsicherheitsgebühr
Unter anderem sind für die Durchführung von Sicherheitskontrollen auch im GAT (General Aviation Terminal) Luftsicherheitsgebühren zu erheben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Informationsblatt: GAT Gebühren
These information is also in English available
Anhand folgender Formulare können Sie die Anzahl der beförderten Fluggäste durch gewerbliche Luftfahrtunternehmen und privaten Luftfahrzeughalter bei der Luftsicherheitsbehörde melden:
Einsteigermeldung GAT Flughafen Dortmund
Einsteigermeldung GAT Flughafen Münster/Osnabrück
Einsteigermeldung GAT Flughafen Paderborn
Diesen Flyern können Sie weitere anschauliche Informationen entnehmen:
Die Bezirksregierung Münster als Luftsicherheitsbehörde
Ihre Sicherheit. Unsere Aufgabe.

