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Fachaufsicht Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Schülerwettbewerb
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen. Aber auch Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einen Sockelbetrag von 300 Euro.
Das Dezernat 28 hat in Nordrhein-Westfalen die Fachaufsicht über das Bundeselterngeldgesetz.
Den Elterngeldkassen der Kreise und kreisfreien Städte obliegt die Antragsbearbeitung und die Beratung zum Elterngeld und zur Elternzeit gegenüber Antragstellern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die für Sie zuständige Elterngeldkasse finden Sie hier: Elterngeldkassen in NRW
Weitere Informationen zu unseren Aufgaben finden Sie unter den nachfolgenden Links.
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