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Kommunalaufsicht und Katasterwesen
Als Kommunalaufsichtsbehörde führt die Bezirksregierung die allgemeine Aufsicht über die kreisfreien Städte und Kreise. Schwerpunkte sind die Aufgabenbereiche
- Allgemeine Kommunalaufsicht
- Kommunales Dienstrecht
- Finanzaufsicht
- Aufsicht über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
- Wahlen.
Die Aufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden führt der Landrat / die Landrätin als untere staatliche Verwaltungsbehörde; hier ist die Bezirksregierung obere Aufsichtsbehörde.
Im Bereich Katasterwesen führt die Bezirksregierung die Aufsicht über
- die Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte (Sonderaufsicht)
- die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/-ingenieurinnen (Fachaufsicht mit Elementen der Dienstaufsicht)
- die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.
Zudem ist die Bezirksregierung in vielfältiger Weise für die Ausbildung von vermessungstechnischem Fachpersonal zuständig und wirkt an der Modernisierung des Liegenschaftskatasters mit.

