Amtliche Bekanntmachung

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Breitbandversorgung ländlicher Räume

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Breitbandversorgung ländlicher Räume
Wer wird gefördert?

Gemeinden und Kreise, für Ortschaften unter 10.000 Einwohnern

Was wird gefördert?
  1. Zuschüsse von Gemeinden und Kreisen an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
  2. Förderfähige Kosten für die Verlegung von Leerrohren für die Breitbandinfrastruktur
  3. Planungsarbeiten zur Vorbereitung und Begleitung der Herstellung einer Breitbandinfrastruktur und der Leerrohre

 

Wie sind die Konditionen?

zu 1) Der Fördersatz beträgt  90% des festgestellten Fehlbetrages, höchstens jedoch 180.000,00 €

zu 2) 90 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 180.000,00 €

zu 3) 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 45.000,00 €

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 einzureichen.

Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume. gültig bis 31.12.2013

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

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