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Denkmalförderung
Die Bezirksregierung unterstützt systematisch das regionenspezifische Profil des Münsterlandes in seiner kultur- und bauhistorischen Bedeutung. Bei der Denkmalförderung wird einerseits das fachliche Know-how sowie andererseits der regionenspezifische Ausgleich berücksichtigt und in Einklang gebracht. Dabei werden die Fördermittel zielgerichtet gebündelt, sowohl in strukturschwache Städte und Gemeinden zur Aufwertung der Innenstädte, als auch im ländlichen Bereich zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements (z. B. Heimatvereine, Fördervereine, Stiftungen) bei besonders kulturhistorisch wertvollen Baudenkmälern eingesetzt.
Durch die Bündelungs- und Koordinierungsfunktion der Bezirksregierungen werden auch über die Förderwege der Städtebauförderung, Wirtschaftsförderung und Dorferneuerung (ländliche Entwicklung) zahlreiche Denkmalprojekte gefördert, so dass hier im Landesinteresse wesentliche Synergieeffekte erzielt werden.
Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalpflegerischen Substanz erforderlich sind, erfordern häufig finanzielle Mehraufwendungen z. B. aufgrund einer aufwendigen Renovierung einer Fachwerkfassade oder einer kostspieligen Restaurierung historischer Fenster.
Nach § 35 DSchG fördert das Land NRW deshalb den Schutz und die Pflege von Denkmälern durch die Gewährung von Landesmitteln (Zuwendungen).
Diese Zuwendungen in Form von direkten, nicht rückzahlbaren Zuschüssen können von Städten und Gemeinden, Religionsgemeinschaften und vor allem auch von privaten Denkmaleigentümern beantragt werden. Die Förderanträge sind bis zum 1. Oktober, der dem Programmjahr vorausgeht, über die Untere Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.
Dort werden alle Förderanträge geprüft, ausgewertet und mit unterschiedlicher Gewichtung in einem, mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen abgestimmten Programmentwurf aufgestellt. Die endgültige Entscheidung über das Denkmal-förderprogramm (des folgenden Jahres) trifft das als Oberste Denkmalbehörde zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in Düsseldorf.
Aufgrund der Vielzahl der Förderanträge besonders im privaten Bereich können nicht alle Förderanträge in das Denkmalförderprogramm aufgenommen werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht deshalb nicht.
Alles Nähere zu den Fördermodalitäten (Konditionen, Unterlagen, Ansprechpartner etc.) erfahren Sie unter dem Punkt "Weitere Informationen" auf dieser Seite. Ein Formular zur Beantragung von Mitteln der Denkmalförderung können Sie dort ebenfalls finden.
Neben der direkten Förderung können private Denkmaleigentümer durch eine steuerliche Abschreibung der Investitionen zusätzlich eine indirekte finanzielle Unterstützung erhalten. Informationen zur steuerlichen Abschreibung sind bei der Unteren Denkmalbehörde erhältlich. Auch hat das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW eine Broschüre namens Steuertipps für Denkmaleigentümer aufgelegt.
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