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Förderung von Kleingärten
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Dauerkleingärten in kommunaler Trägerschaft.
Förderung von Dauerkleingärten
Wohnungsnahe Kleingärten bereichern das Wohnumfeld und sind wichtiger Teil der Naherholung. Sie fördern Begegnung und Gemeinschaft für alle Generationen. Das Land gewährt Zuwendungen für die Errichtung von Kleingärten, soweit diese in einem rechtswirksamen Bebauungsplan festgesetzt sind.
Gefördert werden:
- Grunderwerb für den Bau neuer oder die Erweiterung bestehender Anlagen
- Bau und Erweiterung
- Neubau sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen (Erstausstattung)
- Sanierung und Modernisierung öffentlich zugänglicher Bereiche
- Umfassende Änderung und Umgestaltung von Parzellen bestehender Anlagen.
Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden als Träger der Vorhaben. Der Förderungsrahmen beträgt 60 v.H. bis 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei diese durch Richtsätze je Maßnahme und je Kleingarten begrenzt sind.

