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Städtebauförderung
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Städtebau und Stadtentwicklung haben nicht nur eine lokale Dimension. Leistungsstarke, attraktive Städte sind auch wesentliche Keimzellen einer erfolgreichen regionalen Entwicklung. Und das in vielerlei Hinsicht.
Unsere Städte können Motoren sein für Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Sie sind Orte der Identität und der Integration. Ihre urbanen und landschaftlichen Qualitäten, ihre Angebote in den verschiedenen Lebensbereichen vermitteln Lebensqualität. Und damit Perspektiven. Lokal wie regional. Mit einem jeweils eigenständigen Profil.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt daher seine Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von bedeutsamen städtebaulichen Investitionsmaßnahmen. Hierzu wurden im Herbst 2008 grundlegend überarbeitete Förderrichtlinien für die Stadterneuerung veröffentlicht.
Folgende Handlungs- und Förderbereiche stehen darin im Mittelpunkt:
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die nachhaltige Stärkung von Innenstädten und Ortszentren sowie die Reaktivierung von Brachflächen (Aktive Stadt- und Ortszentren)
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die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf (Soziale Stadt)
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die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere durch Brachen und Gebäudeleerstände (Stadtumbau West)
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die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit mit herausgehobenen Projekten einer nachhaltigen regionalen Entwicklungsstrategie (REGIONALE 2016)
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Förderung der energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen (Investitionspakt).
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Erstmalig zum Stadterneuerungsprogramm 2009 wird mit Unterstützung des Bundes die Förderung des städtebaulichen Denkmalschutzes ermöglicht.
Das Dezernat 35 -Städtebauförderung- berät und unterstützt die Kommunen im Regierungsbezirk Münster bei der Erarbeitung und Durchführung entsprechender Städtebauinvestitionsmaßnahmen. Auf Grundlage der eingereichten Förderanträge stellt das Dezernat das jährliche Städtebauinvestitionsprogramm auf und legt es nach Zustimmung durch den Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster dem zuständigen Ministerium für Bauen und Verkehr NRW vor.
Gleichzeitig ist das Dezernat 35 nach Verkündung des Programms durch das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Bewilligungsbehörde - und somit zuständig für die Erteilung der Zuwendungsbescheide und die weitere zuwendungsrechtliche Abwicklung der einzelnen Stadterneuerungsmaßnahmen. Dies geschieht auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008).



