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Wohnungsangelegenheiten
Wohnen kostet Geld; für den, der nur über geringe Einnahmen verfügt, oftmals zuviel. Deshalb gewährt der Staat in solchen Fällen Hilfe. Diese Hilfe kann sehr unterschiedlich aussehen.
Als Wohngeld werden direkte Zahlungen an die Mieter einer Wohnung oder Eigentümer eines Eigenheimes/Eigentumswohnung in Form des Mietzuschusses bzw. Lastenzuschusses geleistet. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Sicherungen dar.
Das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern bezahlt. Sie erhalten es auf Antrag bei der jeweils örtlich zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Das Dezernat 35 hilft in dem Rechtsgebiet Wohngeld bei der Lösung von Problemfällen, die entweder vom Bürger oder der Wohngeldstelle herangetragen werden.
Ein neues Wohngeldgesetz, das auch die Nebenkosten bei den Kosten für das Wohnen berücksichtigt und im Einzelfall zu höheren monatlichen Zuschüssen führen wird, tritt am 01.01.2009 in Kraft.
Ob in Ihrem Fall nach dem individuellen Einkommen bzw. der gezahlten Monatsmiete ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie auch mit Hilfe des Wohngeldrechners (siehe nebenstehende weitere Informationen) vorab selbst ermitteln.
Durch die in den vergangenen rund 40 Jahren durchgeführte Förderung des Wohnungsbaues mit öffentlichen Mitteln wurde eine Wohnbindung der jeweiligen Wohnung für in der Regel 30 bis 40 Jahren bewirkt. Solche Wohnungen, deren Mietpreise begrenzt sind, werden Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen von den örtlichen Wohnungsämtern auf Antrag zur Verfügung gestellt.
Das Dezernat 35 unterstützt auch hier bei der Lösung von Problemfällen, die vom Bürger, den Wohnungsgesellschaftenoder den Wohnungsämtern an uns herangetragen werden.
Um seine Beschäftigten an den Dienstorten mit Wohnraum zu versorgen, hat das Land NRW in der Vergangenheit den Bau von Wohnungen mit öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln (Wohnungsfürsorgedarlehen) gefördert. Fragen, die die Verwaltung dieser Wohnungen betreffen, werden vom Dezernat 35 geregelt. Außerdem vergibt das Dezernat 35 die Landesbedienstetenwohnungen.

