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Dezernat 33
Landesvermessung und Liegenschaftskataster
Aufgaben und Zuständigkeiten:
Das Dezernat 33 -Landesvermessung und Liegenschaftskataster- wirkt durch seine unterschiedlichsten Aufgaben zusammen mit den Katasterämtern (KÄ), Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng) und dem Landesvermessungsamt (LVermA) NRW beim Aufbau des digitalen, variabel nutzbaren Basisinformationssystems mit.. Damit soll die einheitliche Beschreibung und kartographische Präsentation der Landesfläche erfolgen. Dabei bilden Ergebnisse modernster satellitengeodätischer Messverfahren (GPS) die geometrische Basis dieses anspruchsvollen Basisinformationssystems, das als Grundlage für bodenbezogene Entscheidungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft dient.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem Aufgaben der Aufsicht über die acht Katasterämter der Kreise und kreisfreien Städte. Das Dezernat 33 berät und beaufsichtigt die Katasterämter bei der Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters und ihren Aufgaben innerhalb der Landesvermessung (Herstellung und Fortführung der Lage- und Höhenfestpunktfelder sowie der Deutschen Grundkarte 1 : 5.000). Die Bezirksregierung sieht sich hierbei vor allem als Berater der Ämter im Hinblick auf eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung sowie bei der Entwicklung und Einführung neuer Technologien. Die rund 60 öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) des Regierungsbezirks werden durch die Bezirksregierung zugelassen, die die Einhaltung der Berufspflichten und hoheitlichen Tätigkeiten überwacht. Fragen zum Berufsstand oder zu den Aufgaben der ÖbVermIng werden beantwortet. Bei Arbeiten der ÖbVermIng, die nicht als hoheitlich anzusehen sind (zum Beispiel Vermessungen, die keinen Bezug zum Liegenschaftskataster haben), unterliegen die ÖbVermIng der Aufsicht der Ingenieurkammer BAU.
Das Dezernat 33 ist zuständig für die Bestellung der Mitglieder der bei den Kreisen, kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten gebildeten Gutachterausschüssen. Es führt die Aufsicht über die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und erstellt darüber hinaus jährlich Übersichten über die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen in den Gemeinden des Bezirks.
Dezernat 33 entscheidet bei Streitigkeiten (Widersprüchen, Beschwerden) im Zusammenhang mit Katastervermessungen der Katasterämter und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) sowie über Gebühren für derartige Arbeiten. Außerdem berät und informiert Dezernat 33 den Bürger in Fragen zu Katastervermessungen und entscheidet bei Widersprüchen, die die Führung des Liegenschaftskatasters betreffen.
Im Dezernat 33 ist die Geschäftsstelle des Prüfungsauschusses für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Land NRW eingerichtet, der die Laufbahnprüfung durchführt.
Dezernat 33 ist die zuständige Stelle des Regierungsbezirks für den Ausbildungsberuf des/der Vermessungstechnikers/in (Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Vermessungstechniker). Hier wird das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse geführt. Ein Ausbildungsberater steht zur Verfügung.
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