Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Sekundarschulen

Aufgaben und Zuständigkeiten:

Die Bezirksregierung Münster ist zuständige Aufsichtsbehörde für 24 öffentliche, vier private Gesamtschulen, zwei Gemeinschaftsschulen, fünf neue Gesamtschulen und 6 neue Sekundarschulen.

In allen schulfachlichen Fragen der Gesamtschulen und der Gemeinschaftsschulen sind zuständig:

In allen schulfachlichen Fragen der Sekundarschulen ist z.Zt. zuständig:

Schulfachliche Mitarbeiter


Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Schnellzugriff:

Info