Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Landschaftsschutzgebiet-Kreis-Recklinghausen

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten in der Gebietskulisse der Städte Dorsten und Waltrop sowie in Teilen von Castrop-Rauxel, Datteln, Haltern am See und Marl im Bereich des Kreises Recklinghausen

Diese Ordnungsbehördliche Verordnung umfasst die Landschaftsschutzgebiete des Kreises Recklinghausen außerhalb der derzeit rechtskräftigen Landschaftspläne „Die Haard“, „Castroper Hügelland“, „Gladbeck“ und „Emscherniederung“ sowie der Gebietskulisse des zukünftigen Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“. Sie ersetzt die nach 20 Jahren ausgelaufene Verordnung vom 21.11.1988 mit ihren 42 Änderungsverordnungen. Deren Gebietskulisse wurde mit Sicherstellungsanordnung vom 24.09.2008 einstweilig sichergestellt.

Die Sicherstellungsanordnung wird nun durch diese Ordnungsbehördliche Verordnung bis auf die Gebietskulisse des zukünftigen Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“ aufgehoben. Dabei wurde der Regelungsinhalt und -umfang der ausgelaufenen Verordnung aktualisiert. Der Landschaftsplan wird mit seiner Rechtskraft den verbleibenden Teil der Sicherstellungsanordnung ablösen.

Der Kreis Recklinghausen und damit der Geltungsbereich dieser Verordnung zeichnen sich durch eine hohe landschaftliche Strukturvielfalt aus, die in den als Anlage III zur Verordnung angefügten Gebietsbeschreibungen näher erläutert werden.

Hierzu zählen neben den klein- und großräumigen Landschafts- und Nutzungsstrukturen auch kulturhistorisch gewachsene Hoflagen und weilerartige Ansammlungen von Höfen mit ihren Obstwiesen, Hecken und alten Hofbäumen, die das Landschaftsbild prägen und bereichern.

Die Verordnung dient dem großräumigen Freiraumschutz unter besonderer Privilegierung der Landwirtschaft.

Eine ausdrückliche Ausweisung zum Schutz von Alleen an Straßen und Wegen ist aufgrund der geltenden Regelung im Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen unterblieben.

Die Landschaftsschutzgebiete erstrecken sich zum Teil auf Flächen, die im Regionalplan als Bauflächen dargestellt sind. Für diese Flächen treten die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung außer Kraft, sobald eine verbindliche Festsetzung im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt.

Landschaften im Kreis Recklinghausen

Landschaftsbild3 Landschaftsbild4 LB5

Bitte wählen Sie aus:

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info