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Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
Landschaft, Fischerei
Die Bezirksregierung als höhere Landschaftsbehörde hat Sorge zu tragen, dass Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sind, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig gesichert werden. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und - soweit erforderlich - die Wiederherstellung.
Voraussetzung ist hierfür ein Biotopverbund im Regierungsbezirk, der dauerhaft und langfristig die gefährdeten Lebensräume und ihre Arten sichern kann.
Zur Durchsetzung dieser Ziele hat die Bezirksregierung Münster als höhere Landschaftsbehörde unter anderem folgende Aufgaben:
- Natur- und Landschaftsschutzgebiete auszuweisen, soweit diese Bereiche nicht in den kommunalen Zuständigkeitsbereich fallen,
- die Landschaftsplanung durch die Kommunen als wirksames Instrument für Schutzfestsetzungen und Entwicklungsstrategien zu überwachen und ihre Umsetzung finanziell zu fördern,
- im Rahmen der TÖB Beteiligung erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen durch Eingriffe angemessen zu beurteilen,
- die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Vergabe von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit der obersten Landschaftsbehörde zu unterstützen. Dazu gehören Maßnahmen nach ELER, EFFRE, FÖNA, Naturerlebnisgebiete, das Alleenprogramm und die Lerchenfenster, siehe dazu Pressemitteilungen
- den Artenschutz als Fachaufsichtsbehörde zu überwachen, siehe dazu Pressemitteilungen.
- die Reitabgabe zu verwalten und Reitwege zu fördern,
- landeseigene Flächen in Naturschutzgebieten zu verpachten (Grundstücks- und Jagdpacht) und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und
- außerdem die Aufgaben der Oberen Fischereibehörde zu erfüllen.
Darüber hinaus ist die höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster Bewilligungsbehörde für das Ökologieprogramm im Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL).
Zu den weiteren Aufgaben des Dezernates 51 der Bezirksregierung gehört auch, Referendare im Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Landespflege auszubilden.
Bitte wählen Sie aus:
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- LSG-Verordnung Kreis Recklinghausen
- NSG Alte Fahrt
- NSG Becker Bruch
- NSG Beermanns Venneken
- NSG Bietenschlatt
- NSG Brechte
- NSG Erlenbruchwald Schlatt
- NSG Feuchtgebiet Saerbeck
- NSG Feuchtweide Darbrook
- NSG Feuchtwiese Ochtrup
- NSG Gerlings Sande
- NSG Gut Erpenbeck
- NSG Haler Feld-Vogelpohl
- NSG Harskamp
- NSG Randelbachquelle
- NSG Reyerdingvenn
- NSG Rüenberger Venn
- NSG Seller Feld
- NSG Strönfeld
- NSG Tütenvenn
- NSG Vitiverter Venn
- NSG Wieschlager Wiesen

