Amtliche Bekanntmachung

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Ausnahmegenehmigung für die Nachtarbeit

Die Bezirksregierung Münster ist nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 11. Dezember 2007 zuständig für verschiedene Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Landeswassergesetz (LWG) in den Bereichen Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und weiteren Umwelteinwirkungen. Diese Zuständigkeit umfasst beim Bau und Betrieb dieser Anlagen auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Nachtarbeiten in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr nach § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetzes – LImSchG.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Herrn Klaus Kalkowski (Dezernat 53) Tel.: 0251- 411- 5459
für den Bereich Emscher-Lippe und Kreis Borken

Herrn Andre Riesmeier (Dezernat 53) Tel.: 0251- 411- 5711
für den Bereich des Münsterlandes

Frau Vogelsang (Dezernat 54) Tel.: 0251- 411- 1564
insbesondere bei Abwasseranlagen / Kläranlagen

Herrn Decher (Dezernat 52) Tel.: 0251- 411- 1534
insbesondere bei Abfallanlagen


Hinweise zur Ausnahmeregelung:

Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat einen außerordentlich hohen Stellenwert im Immissionsschutzrecht. Daher sind in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr grundsätzlich alle ruhestörenden Betätigungen von Anlagen und Personen untersagt.
Neben den im Landes-Immissionsschutzgesetz aufgeführten Tatbeständen sind weitere Ausnahmen von dem Verbot nur dann zulässig, wenn die ruhestörende Betätigung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Hinweise zur Antragstellung:

Durch frühzeitige Kontaktaufnahme zur Berücksichtigung standortspezifischer oder verfahrenstechnischer Gegebenheiten, durch frühzeitige Antragstellung und durch Beifügen der erforderlichen Unterlagen, die die Notwendigkeit, den Umfang der Nachtarbeit und die vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen belegen, tragen Sie als Antragsteller/in einer Ausnahmegenehmigung zu einer schnellen und erfolgreichen Antragsbearbeitung in unserer Behörde und zu Kosteneinsparungen Ihrerseits bei.

Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern und zeitaufwendige Nachfragen zum Vorhaben zu vermeiden, steht Ihnen ein Antragsformular mit Auflistung der erforderlichen Angaben beziehungsweise Unterlagen einschließlich eines Vordrucks für die Information der Anwohner online zur Verfügung.

Neben dem Postweg oder per Fax (Fax-Nummer: 0251-411-2525) können Sie die ausgefüllten Formularblätter einschließlich der erforderlichen Unterlagen in digitaler Form auch per E-Mail an die Adresse: poststelle@brms.nrw.de senden.

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Ansprechpartner/in:

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