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Wasserwirtschaft einschl. anlagenbezogener Umweltschutz
Aufgaben und Zuständigkeiten:
Abwasser, oberirdische Gewässer, Schutz der Gewässer, Wasserversorgung - sind die Schwerpunktthemen, mit denen sich das Dezernat Wasserwirtschaft, Gewässerschutz (Dezernat 54) auseinandersetzt.
Abwasser
Die Erhaltung und Verbesserung der Gewässerqualität stehen im Mittelpunkt der Aufgaben und der zu treffenden Entscheidungen über die Zulassung von:
- Einleitungen von behandelten und nicht behandlungsbedürftigen Abwässern (Schmutz- und Niederschlagswässer) in Gewässern
- Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen, Niederschlagswasserbehandlungsanlagen)
- Planung von Kanalisationsnetzen und deren Betrieb
- Abwasserbeseitigungskonzepten der Abwasserverbände und Kommunen, die die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Abwassermaßnahmen beinhalten
Durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln werden die wasserwirtschaftlichen Ziele unterstützt. Der Umbau des gesamten Emschersystems von den offenen Abwasserkanälen hin zu einem ökologisch intakten Gewässersystem mit einer davon getrennten Abwasserentsorgung stellt die größte Herausforderung des Wasserwirtschafts-Dezernates für die nächsten Jahre dar.
Hochwasserschutz
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit von Vorsorge und Schutzmaßnahmen allzu deutlich werden lassen. Die Aufgaben der Bezirksregierung sind dabei:
Hochwasserrisiken gemeinsam meistern Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in NRW
Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Bis 2009: Erarbeitung der Hochwasseraktionspläne (HWAP) Ems, Emscher, Ijssel, Lippe und Werse
Genehmigungsverfahren an Gewässern 1. und 2. Ordnung
Genehmigung von Ausbaumaßnahmen an Gewässern 1. Ordnung (Ems, Lippe) und 2. Ordnung (Emscher, Ems oberhalb Warendorf); hierzu zählen auch Deichbauten und Renaturierungen.
Entwicklung, Unterhaltung und Ausbau der Ems
Ems-Auen-Schutzkonzept (EASK) (PDF 5,4 MB)
Hochwassermeldedienst für die Ems
Wasserbuch
Wasserrahmenrichtlinie / Gewässerentwicklung / Förderung
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Abwicklung der Förderprogramme des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen in den Bereichen: Gewässerauenprogramm, Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung, Gemeinschaftsaufgaben (Bund und Länder) und Programme der EU
Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände mit Sitz in kreisfreien Städten. Unterstützung der Neuordnung der Verbände im Bezirk durch Zusammenlegung/ Auflösung bzw. Satzungsanpassung.
Koordinierung und Abstimmung von grenzüberschreitenden Projekten/ Planungen für oberirdische Gewässer , z. B. Grenzüberschreitende Dinkelplanung (PDF 1MB) (Deutsch-Niederländische Grenzgewässerkommission).
Wasserentnahmen und Wasserschutzgebietsausweisungen
Zulassung von Wasserentnahmen von mehr als 600 000 m³/a für die öffentliche Wasserversorgung und die Überwachung der zugehörigen Anlagen. Erfassung der entsprechenden Rohwasserdaten.
Zulassung von gewerblichen Wasserentnahmen (Grundwasser und Oberflächengewässer) sowie deren Überwachung.
Festsetzung von Wasserschutzgebieten für die öffentliche Trinkwasserversorgung, von Ausgleichszahlungen und Entschädigungen in Wasserschutzgebieten und bei Wasserentnahmen und Gemeingebrauchsverordnungen.
Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung.
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasser einschließlich Planung des jährlichen Grundwassermonitorings.
Zulassung und Überwachung von Rohrfernleitungsanlagen nach Teil 5 UVPG
Durchführung von Planfeststellungs – und Plangenehmigungsverfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für Errichtung und Betrieb von
- Rohrfernleitungsanlagen zum Befördern gefährlicher Stoffe,
- Fernwärmetransportleitungsanlagen (Dampf- oder Warmwasserpipeline) und
- Wassertransportleitungsanlagen (Wasserfernleitungen).
Prüfung von Anzeigen nach Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) für die Errichtung von Rohrfernleitungsanlagen zum Befördern gefährlicher Stoffe unterhalb der Schwellengrenzen für Planfeststellungs – und Plangenehmigungsverfahren.
Überwachung der Einhaltung der in den erteilten Genehmigungen festgelegten Auflagen sowie der in der RohrFLtgV beschriebenen Betreiberpflichten.
Weitere Informationen:
Zulassung und Überwachung von Rohrfernleitungsanlagen
Übersicht: Zulassungsverfahren für Rohrfernleitungsanlagen in NRW im Regierungsbezirk Münster
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