Amtliche Bekanntmachung

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Aktuelles

Die Impfung ist für alle Personen - also auch für die Beihilfeberechtigten des Landes - kostenlos. Es muss also weder der Impfstoff noch die ärztliche Leistung bezahlt werden. Eine Rechnung über die Impfung darf vom Arzt nicht ausgestellt werden. Da sich das Land über den Impffonds an den Kosten beteiligt, sind Aufwendungen für die Influenza-A-Imfpung nicht beihilfefähig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Empfehlung des Robert-Koch-Institutes für die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren.

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