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Info und Service
Hier finden Sie Hinweisblätter und Informationen
- Kürzung von Zahnarztrechnungen (Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes)
- Implantatversorgnung
- zur Beihilfefähigkeit von Rehabilitations- und Kurmaßnahmen sowie Hinweise zur Anschlussheilbehandlung (Rechtslage ab 01.01.2007
- Beihilfe für Ehegatten
- zur beihilferechtlichen Kinderberücksichtigung (Rechtslage ab 01.01.2007)
- für Anwärter und Auszubildende
Nach § 7 Abs. 1 BVO werden u. a. zu den Kosten einer unter ärztlicher Leitung in einem Ort des vom Finanzministerium aufgestellten Kurorteverzeichnisses durchgeführten ambulanten Kur Beihilfen gewährt (siehe auch die vorstehend erwähnten Informationen zur Beihilfefähigkeit von Rehabilitations- und Kurmaßnahmen).
Nachstehend finden Sie daher das

