Amtliche Bekanntmachung

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Info und Service

Hier finden Sie Hinweisblätter und Informationen

Nach § 7 Abs. 1 BVO werden u. a. zu den Kosten einer unter ärztlicher Leitung in einem Ort des vom Finanzministerium aufgestellten Kurorteverzeichnisses durchgeführten ambulanten Kur Beihilfen gewährt (siehe auch die vorstehend erwähnten Informationen zur Beihilfefähigkeit von Rehabilitations- und Kurmaßnahmen).
Nachstehend finden Sie daher das

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