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Familienleistungen
Familien mit Kindern sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie schaffen die Voraussetzungen für unsere wirtschaftliche und soziale Zukunft.
Eine wichtige Aufgabe der Familienpolitik ist, die finanzielle Situation der Familien zu verbessern, denn die Gründung einer Familie hat erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Eltern.
Das für Geburten ab dem 01.01.2007 zustehende Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten rund zwei Drittel des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens.
Elternzeit
Für die Betreuung und Erziehung ihres Kindes haben erwerbstätige Eltern die Möglichkeit, sich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis.
Jeder Elternteil hat einen eigenständigen Anspruch auf Elternzeit. Auch Pflege- und Adoptiveltern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können Elternzeit in Anspruch nehmen. Unter besonderen Voraussetzungen steht auch Großeltern die Elternzeit zu.
Auf diesen Seiten möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) informieren.
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