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Schwangeren und Familienhilfe
Die gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten auf Antrag für einen Schwangerschaftsabbruch übernehmen, wenn das persönliche Einkommen oder Vermögen der betroffenen Frau unterhalb bestimmter Grenzen liegt.
Die gesetzlichen Krankenkassen beraten auch in allen Fragen zur Kostenübernahme und insbesondere zu den Einkommensgrenzen.
Gegebenenfalls sagt die Krankenkasse die Übernahme der Kosten zu ("Kostenübernahmebescheinigung").
In Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster Erstattungsbehörde. Sie erstattet bei Schwangerschaftsabbrüchen in den oben genannten Fällen die entstandenen Kosten aus Landesmitteln. Auf diese Weise wird eine "versicherungsfremde Sozialleistung" durch staatliche Stellen finanziert.
Die Bezirksregierung Münster erbringt gegenüber betroffenen Frauen direkt keine Leistungen.

